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| 2. Hausarbeit Sabine Lahn hatte bei einer Verlosung im Elbeinkaufszentrum einen Gutschein für ein kostenloses Probeabonnement von 1 Monat im Sportclub Sana gewonnen. Sie meldete sich dort am 31.3. zum Beginn des Trainings. Am Tresen wurde sie gebeten, ihre Unterschrift unter ein Vertragsformular über ein Probeabonnement für 50 Monatsbeitrag von 2 Jahren zu setzen, beginnend ab 1.5.. Dieser Vertrag war bis zum 30.4. kündbar, falls ihr das Training nicht gefallen sollte. Als sie zögerte, wurde ihr mitgeteilt, dass es sich nur um eine Formsache handele, weil sonst nämlich der Versicherungsschutz nicht gewährleistet sei. Sie unterschrieb und nahm das Training auf. Am 29.4. verletzte sie sich beim Training, weil ihr wegen eines Materialfehlers eine Hantelscheibe auf den Fuß fiel. Sie musste 4 Wochen lang in ärztlicher Behandlung sein und war für 14 Tage krank geschrieben. Die aufgrund des Formularvertrages vorgesehenen Abbuchungen des Monatsbeitrags am 1.5. und 1.6. widerrief sie am 10. Juli gegenüber der Bank. Daraufhin wurden ihr die Beträge von der Bank erstattet. Als Frau Lahn der Fa. Sana am selben Tag mitgeteilt hatte, dass sie nicht daran denke, den Vertrag durch zu führen, stellte diese den Gesamtbetrag der Zahlungen für zwei Jahre in Höhe von 1.200 am 15.7.06 in Rechnung, wie es im Vertrag für den Fall des Zahlungsverzugs von 2 Monatsraten vorgesehen war. Frau Lahn lehnte am 31.7. jede Zahlung ab. 1. Nunmehr klagt die Fa. Sana vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek auf Zahlung des Betrages von 1.200 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 31.7.2006. Frau Lahn hält den Vertrag aufgrund ihres Widerrufs für unwirksam. Hilfsweise ficht sie ihn an, da sie mit falschen Informationen über das kostenlose Probeabonnement überrumpelt worden sei. Im Übrigen hätte sie wegen des verletzten Fußes im Mai und Juni gar nicht das Training fortsetzen können, was auch zutrifft. Ist die Klage begründet? 2. Frau Lahn verlangt Schmerzensgeld für die Verletzung an der Hantel in Höhe von 1.000 . Es handelt sich um ein chinesisches Fabrikat, das die Impex GmbH, München, als Großhändler eingeführt und an den Sportclub Sana weiter verkauft hatte. Der Sportclub teilt mit, dass alle Geräte einmal in der Woche auf ihre richtige Montage hin von einem technisch versierten Angestellten überprüft würden. Materialfehler entzögen sich jedoch einer Kontrolle. Sie müsse sich an den Hersteller halten. Die Impex GmbH lehnt jede Verantwortung ab. Daraufhin beauftragt Frau Lahn das Inkassobüro ihres Freundes, die Tartaren-Inkasso GmbH, mit dem Einzug der Forderung. Diese Firma schickt der Impex GmbH am 3.8. per Fax eine erneute Zahlungsaufforderung über 1.000 , zuzüglich Verzugszinsen seit dem 3.8. in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und der Inkassogebühr von 60 , die sie ihren Kunden zu berechnen pflegt. Ist der Anspruch begründet? Die Abgabe der Arbeit (ca. 15 Seiten) zum 4.9.2006 kann durch Einwurf in den Behälter im Foyer des Rechtshauses (bis 23 Uhr) erfolgen oder durch Sendung mit der Post (Poststempel 4.9. 2006 genügt). Achten Sie bitte auf die exakte Zitierung: nennen Sie bei Entscheidungen Gericht + Datum + Aktenzeichen + eine Fundstelle und verwenden Sie bitte aktuelle Kommentarliteratur. Rechtsschreibung und Zeichensetzung sollten kontrolliert werden. hallo leute, habe da ein paar probleme den einstieg in diese hausarbeit zu finden. wäre super wenn jemand ein paar anregungen für mich hat. gruß MJ |
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