Dies ist eine Diskussion zu Hiiiilllfeeee !!!! innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch gegen schatzmeister eines vereins -------------------------------------------------------------------------------- Zur Zeit läuft eine Hausarbeit an der Ruhr-Uni-Bochum, die nicht nur mich, sondern auch viele andere kommilitonen in den Wahnsinn treibt. Ein gemeinnütziger Verein trifft sich einmal im monat und alle Mitglieder spenden im Rahmen dieses geselligen Beisammenseins. Der Schatzmeister des Vereins legt vor jeder Sammlung für alle gut sichtbar einen 20 Euroschein in das Körbchen. Am Ende der Sammlung nimmt er diese jedoch wieder raus und legt 2 Euro rein. Als der Vorstand das beobachtet, verlangt er von S die 20 Euro und außerdem 200 Euro für die vergangen 10 Sammlungen. S beruft sich auf die Nützlichkeit seiner Handlungsweise, da durch sein Verhalten tatsächlich mehr gespendet wurde. Außerdem beruft er sich darauf, dass er ja jeweils 2 Euro gezahlt hat und auf seine schlechte finanzielle Situation. Außerdem eine ZUsatzfrage: Macht es einen Unterschied, ob sich am Ende der Sammlung jeweils nur ein oder mehrere 20 Euroscheine in dem Körbchen befunden haben? Ich hoffe, dass mir irgendjemand hierbei weiterhelfen kann |
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