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Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2006, 00:05
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Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung

Hi! Bin zwar keine Jurastudentin (2Sem Wirtschaft) , hab aber trotzdem ein Proseminar in Recht Belegt. Da müssen wir jetzt eine Hausarbeit zum Thema Anfechtung von Willenserklärung unter beonderer Berücksichtigung der arglistigen Täuschung schreiben. Mein Problem ist jetz: Ich weiss nicht genau, wie ich dies Aufbauen soll und wo ich die richtigen Quellen finde. Vielleicht hat ja jemand einen Tip.
ich hab mir gedacht, dass man das eventuell so machen könnte:
Ich fang mit der Willenserklärung an und erkläre, dass man in der Willensbildung Mängel haben kann. Dann was Anfechtung ist und Anfechtungserklärung.
Anschließend erkläre ich was Täuschung ist und dann arglistige Täuschung. Und am Schluss kommt noc ein Fallbeispiel.
Also ich bin für alles offen.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2006, 10:59
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AW: Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung

Sollt ihr eure Hausarbeit so aufbauen wie juristische Hausarbeiten?

Kleine Verständnisfrage am Rande: Sehe ich das richtig, dass ihr vermutlich einen Vertrag habt, aus dem der eine Beteiligte (nennen wir ihn mal B) einen Anspruch gegen den Anderen (A) haben könnte?

Falls ja, dann würd ichs so machen:

- prüf den vertraglichen Anspruch des B gegen den A (d.h. z.B. als erster Satz: "B könnte einen Anspruch auf Übergabe der Kaufsache aus Kaufvertrag gem. § 433 BGB haben.")
-- dabei prüfst du zuerst, ob der Anspruch entstanden ist - dabei musst du zuerst gucken, ob zwei wirksame Willenserkärungen vorliegen

Für die Anfechtung gibts verschiedene Ansichten, wo die am besten zu prüfen ist. Die eine Ansicht wäre, sie genau hier an dieser Stelle zu prüfen, wo man dann sagen kann, dass die eine Willenserklärung aber evtl. wirksam angefochten wurde (dafür müssten dann dies-und-das [Voraussetzungen] vorliegen, usw.), mit der Konsequenz, dass der Vertrag (und somit der Anspruch des B) gar nicht erst entstanden ist.
Die zweite Version wäre, hier zu sagen, dass Angebot und Annahme vorliegen, sodass ein wirksamer Vertrag vorliegt. Im Nächsten Schritt würde man dann prüfen, ob Erlöschensgründe für den Vertrag vorliegen, d.h. dann kann man dort erwähnen, dass evtl. eine Anfechtung vorliegt und diese dann prüfen.


Und grundsätzlich noch ein bisschen was zum juristischen Gutachtenaufbau (falls ihr's auch so machen sollt):
- Obersatz
- Definition
- Subsumtion
- Juristisches Ergebnis

Im Obersatz wirfst du praktisch eine Frage auf oder stellst fest, worum es geht: "B könnte einen Anspruch aus xyz gegen A haben." oder "Dafür müsste eine wirksame Anfechtung vorliegen."

Bei der Definition sagst du, unter welchen Umständen die Voraussetzungen für deine Frage oder Problemstellung, die du im Obersatz gestellt hast, vorliegen: "Eine wirksame Anfechtung liegt vor, wenn..."

Bei der Subsumtion schaust du auf deinen Sachverhalt und sagst, was dort entsrechend vorliegt: "A hat B mitgeteilt, dass er nicht am Vertrag festhalten möchte."

Beim Ergebnis bewertest du dann den Sachverhalt juristisch: "Also liegt eine Anfechtungserklärung vor."


Manchmal hat man auch diverse Prüfungen ineinander verschachtelt, also lass dich davon nicht irritieren, wenn du (diesem Schema folgend) manchmal mehrere Obersätze hintereinander hast. Du musst nur darauf achten, dass du alle Fragen, die du aufgeworfen hast, auch beantwortest und sozusagen die Klammer wieder schließt.
Mit diesem Schreibschema arbeitest du dann jedenfalls Stück für Stück deine ganzen kleinen Problemstellen durch, d.h. du hast für jede einzelne Voraussetzung, die vorliegen muss, wieder so einen Obersatz-Definition-Subsumtion-Ergebnis-Block.


Welche genauen Voraussetzungen du inhaltlich für die Anfechtung brauchst, weißt du selbst, denke ich (ich glaub dein Problem war ja eher der Aufbau als der Inhalt). Was genau vorliegen muss, findest du ja sonst auch in § 120 ff. BGB (oder so da in der Gegend). Grundsätzlich brauchst du jedenfalls eine Erklärung, einen Grund und eine Frist, die eingehalten wurde.
Deine arglistige Täuschung kommt dann als Anfechtungsgrund in die Sache hinein.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins aufbautechnische Dunkel bringen!
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2006, 14:25
May May ist offline
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AW: Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung

Danke, jetz weiss ich, wie ich meinen Fall löse bin schon fast fertig. Noch eine letzte Bitte, ganz blöde frage wie kann ich Täuschung am besten definieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2006, 15:22
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AW: Hausarbeit Willenserklärung/arglistige Täuschung

Hmm, Täuschung? Vorsätzliches Verursachen eines Irrtums, würde ich sagen. Und ein Irrtum ist das Auseinanderfallen der Vorstellung und der Wirklichkeit! ^^
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Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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