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Hausarbeit Strafrecht

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Strafrecht innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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Alt 17.07.2006, 20:09
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Question Hausarbeit Strafrecht

Hallo Leute,
ich brauche eure Hilfe, kann mir jemand vielleicht par Losungsansatze zu der Hausarbeit angeben, eventuell bei der Losungsskizze helfen.

Der Sachverhalt:

Klaus Kimme-Korn (K) und Uwe-Dieter Kolbe (U) sind große Anhänger des Biathlonsports. Sie schauen sich jedes Weltcup-Rennen im Fernsehen an; und wenn es ihnen möglich ist, fahren sie in die Veranstaltungsorte, um ihre Helden „live zu erleben“.
So auch an einem nebligen Wochenende Anfang Januar: Es geht nach Antholz in Südtirol.
Schon bei der Ankunft am Bahnhof am Freitagabend treffen sie leider Ole-Gunnar Björnbergen (O), einen norwegischen Fan, der seiner Mannschaft mindestens genauso fanatisch zugetan ist wie K und U der ihren. O hat zwar wegen seiner deutschen Mutter – einer Strafrechtsprofessorin – neben der norwegischen ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft inne und er hat auch die meiste Zeit seines Lebens in Deutschland verbracht; da er jedoch seine Mutter hasst, weil die ihm stets anstelle von Gute-Nacht-Geschichten lange Vorträge über die Dogmatik der Rechtfertigungsgründe hielt, hat sich O ganz auf die Seite Norwegens geschlagen.
Die drei stehen auf Kriegsfuß, seit O dem K einmal in Oberhof jubeltrunken seinen Wikingerhelm auf den Kopf setzen wollte – leider mit den Hörnern nach unten, weshalb K sich schmerzhafte Kopfverletzungen zuzog. Die dann folgende Schlägerei zementierte die wechselseitige Abneigung. Es folgten, wie sie es nannten, „Megaphonschlachten“, die darin bestanden, dass man sich nachts mit einem Megaphon zur Herberge des „Feindes“ begab, um ihn in voller Lautstärke mit Beschimpfungen u.ä. zu bedenken.
Angesichts der hinter ihnen liegenden anstrengenden Arbeitswoche – K und U sind wissenschaftliche Mitarbeiter an einem Zivilrechtslehrstuhl – ohnehin schon nur mäßig gelaunt, schleudert K dem O erst einmal ein herzliches „Alle Norweger sind Voll****en“ entgegen. O will sich dagegen wehren, wozu er sich auch berechtigt wähnt, und wirft seinen Wikingerhelm nach K; der ist jedoch von der letzten Hausarbeitskorrektur geistig so frisch, dass er sich rechtzeitig ducken kann. Sofort denkt O nun daran, seinen mit einer harten Gummispitze ausgestatteten Speer nach K zu werfen. O hat schon ausgeholt, als er aus den Augenwinkeln den bulgarischen Biathlon-Hooligan Christo Cerbatov (C) erblickt, der in etwa 50 Meter Entfernung gerade sein erstes Bier öffnet. C ist O´s allerliebster Erzfeind, und da dem O eine „ordentliche Verletzung“ des C viel willkommener ist als eine solche des K, will er also den Speer blitzschnell auf den Bulgaren richten. In diesem Moment bemerkt er, dass er gar nicht mehr werfen hätte können, denn U hatte sich mittlerweile neben ihn gepirscht und hält den Speer bereits eine Weile am hinteren Ende fest. O fügt sich der entstandenen Situation und wünscht den beiden Zivilrechtlern noch „einen wunderschönen Tag“.

Der nächste Tag gibt K und U großen Anlass zur Freude: Gabi Gesl hat den Damensprint souverän gewonnen. Während K hüpft, klatscht, jubelt und trötet, sieht er aus den Augenwinkeln O, wie dieser anscheinend feindselig zu ihm herüberblickt.
Nach der Siegesfeier schleppen sich K und U müde in das Appartment, das sie für die Dauer ihres Aufenthalts in Antholz bezogen haben. Zum Glück müssen sie in der vierstöckigen Pension keine Treppen mehr laufen, denn sie haben von der Pensionswirtin wie immer ihr Lieblingszimmer im Hochparterre erhalten. K ist fast eingeschlafen, als er vor seinem Fenster verdächtige Geräusche hört. Er kriecht aus dem Bett, um sich Klarheit über die Situation zu verschaffen, da vernimmt er das ihm nur zu gut bekannte nervenzerfetzende Quietschen eines übersteuerten Megaphons. K ist sich sicher, dass es sich um O bei einer seiner „lustigen“ Racheaktionen handelt. Als K sein Fenster erreicht und aufgestoßen hat, steht auf einmal U neben ihm, der ebenfalls nicht mehr schlafen konnte. „Dem stopfe ich das Maul“, sagt K zu U. Als der Mann mit dem Megaphon, der etwa zwei Meter vom Fenster der beiden entfernt unter einer Straßenlaterne steht und tatsächlich wie O aussieht, sich anschickt, in sein Gerät zu sprechen, versucht K, auf den Fenstersims zu springen. Damit hat er jedoch leichte Probleme, weshalb ihn U ein wenig hochzieht, denn auch U ist der Ansicht, dass man dem Krakeeler Einhalt gebieten müsse. U weiß jedoch, dass der Mann nicht O ist, sondern dessen Zwillingsbruder Z, der den Winter in Antholz verbringt und seinen Aufenthalt mit allabendlichem Werbebrüllen für Diskotheken und andere Lokalitäten verdient. U denkt, auch K wisse, dass der Mann Z und nicht O sei, denn auch Z ist ihnen beiden bekannt und nicht weniger unsympathisch. Als Z anhebt, „Alle Deutschen sind...“, ist K nach seinem Sprung vom Sims gerade neben Z zum Stehen gekommen und stößt ihn kräftig zu Boden, was in der Tat die einzige Möglichkeit war, den Z zum Verstummen zu bringen. Z erleidet dadurch schmerzhafte Prellungen an seiner Hüfte.
Und um der Sache endgültig ein Ende zu bereiten, nimmt K auch noch das Megaphon und wirft es in hohem Bogen hinter sich. Dabei wollte er – als Megaphonliebhaber – nicht, dass das Gerät völlig kaputt geht; ein „paar Kratzer“ waren das einzige, was er als Schaden erwartete. Zufällig landet das Megaphon aber in einem nahe gelegenen Teich, an dem K jeden Tag auf dem Weg zur Pension vorbeiläuft. Das Megaphon wird erst Jahre später, komplett verrostet, im Rahmen von Ermittlungen in einem Mordfall von Tauchern gefunden. Auch die Batterien im Megaphon erleiden kein gnädiges Schicksal und laufen aus. Aufgrund der austretenden Schwermetalle verenden in kürzester Zeit sämtliche Fische des Teiches.
Hätte K den Z nicht daran gehindert, hätte dieser gerufen, dass alle Deutschen zum „Deutschen Abend“ in die Diskothek Roxy eingeladen seien, wo sie verbilligter Eintritt und ein Freigetränk erwarte. Außerdem hätte K bei genauerem Hinsehen erkennen können, dass es sich bei seinem „Opfer“ nicht um O, sondern um Z handelte.

Wie ist das Verhalten von K, O und U in Antholz strafrechtlich zu beurteilen? Nebenstrafrecht bleibt außer Betracht. Strafanträge gelten, soweit erforderlich, als gestellt. Auf die in Betracht kommenden Taten ist ausnahmslos deutsches Strafrecht anzuwenden.

Vielen Dank im voraus
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