Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Rechtsgeschichte - Kann mich nicht entscheiden =/ innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Hausarbeit Rechtsgeschichte - Kann mich nicht entscheiden =/ Hallo, ich schreibe nun an meiner ersten RG-HA und habe einfach dass Problem, dass ich zwei Gedanken habe, aber wohl nur mit einem von beiden arbeiten kann (bzw. dass einer wohl falsch ist) .... ich weiss nur einfach nicht an welchem ich festhalten soll .... für unverbindeliche Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Zum Problem: Quelle Q1 Gleichfalls kam der Code Napoléon zur Sprache, welchen wir, nach der Ansicht des Kaisers, bei uns einführen und überhaupt unsere Staatseinrichtungen mehr den Französischen nachbilden sollten, da es für Verbündete erwünscht sei, so viel als möglich, die nämlichen Verwaltungsformen zu besitzen. Ich machte jedoch bemerklich, dass unser König schon längst in seinen Staaten alles dasjenige eingeführt habe, was von den Einrichtungen der neueren Zeit dem Charakter und den Sitten seines Volkes angemessen scheine, wesshalb es unmöglich sei, hierin noch weiter zu gehen; dass nicht Alles, was den Franzosen behage, auch nach dem Geschmacke der Deutschen sei.... Aus der Schilderung einer vertraulichen Unterredung mit Napoléon im Jahre 1808, in: Denkwürdigkeiten des Bayerischen Staatsministers Maximilian Grafen von Montgelas; aus dem Französischen übersetzt, hrsg. von Ludwig von Montgelas, 1887. Hintergrund: Ausgangspunkt war, dass das Heilige römische Reich Deutscher Nationen 1806 mit der Niederlegung der Kasierkrone sein Ende fand. Bayern, dass bereits kurz zuvor zum Königreich erhoben wurde (unter französischer Obhut) ging nun den Rheinbund mit diversen Staaten unter Frankreich ein. Reformen bezüglich Verfassung und Staatsorganisation standen an. Auf welchen Gedanken von Charles-Louis de Secondat Baron de Montesquieu [aus De l'Esprit des lois (1748)] wird in Q 1 angespielt? Dabei entseht nun mein Problem. Ich weiss einfach nicht sicher welcher Gedanke gemeint ist. 1.) Zum einen ist wohl mit der wichtigste Gedanke dieses Werkes das Prinzip der Gewaltenteilung. Würde insofern Sinn machen, dass Napoleon die Übernahme der französischen Verwaltungsstrukturen fordert. 2.) Zum anderen hat Montesquieu in dem Werk den Gedanken, dass eine Verfassung mehr als nur aneinandergereihte Gesetze ist, sondern den Charakter und die Geschichte eines Volkes widerspiegelt und vielmehr dieser Volksgeist die Verfassung formt. Das würde zu dem passen, was Montgelas ihm oben antwortet. Dieser Gedanke müsste dann noch zum Subsidiaritätsprinzip abgrenzbar sein, das sind aber in gewisser Weise auch beide .... Schonmal Danke! |
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| AW: Hausarbeit Rechtsgeschichte - Kann mich nicht entscheiden =/ hallo! ich schreibe auch die hausarbeit in RG I, allerdings kann ich in keiner Bibliothek das Buch zu Quelle 1 finden (weil es verliehen ist, verschwunden ist etc.) ich wollte fragen ob du kopien der quelle hast und diese mir zuschicken könntest. Danke |
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| AW: Hausarbeit Rechtsgeschichte - Kann mich nicht entscheiden =/ Montesquieu schrieb in "L'esprit des lois", Gesetze würden durch die Vernunft gefunden, seien ein Produkt der Vernunft, sie könnten aber nicht überall identisch sein, sondern müssten sich im Gegenteil den jeweiligen Gegebenheiten anpassen. Ob schon Montesquieu von *Volksgeist* sprach, ist mir nicht bekannt (gut, Du weißt anscheinend, dass er es tat). Jedenfalls ist m.E. 2. die richtige Möglichkeit. Gesetze, die für das eine Volk gut sind, lassen sich nicht in ein anderes Umfeld übertragen, weil sie ja den Umständen angepasst sein müssen. Soweit reichen meine Erinnerungen an den Geschichtsunterricht (mehr als 10 Jahre her...). Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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