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HA BGB für Anfänger - Internetbestellung ?!

Dies ist eine Diskussion zu HA BGB für Anfänger - Internetbestellung ?! innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2006, 22:24
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Exclamation HA BGB für Anfänger - Internetbestellung ?!

hi leute!

bin neu hier und benötige dringend hilfe... hab eine hausarbeit für anfänger im zivilrecht zu schreiben udn das in nur noch 3 wochen (!!!)... es geht um eine internetbestellung eines minderjährigen unter den daten des vaters, ohne dessen kenntnis etc. in der zweiten fallfrage auch durch "passwortabfischen mit einem speziellen programm"...

sind zwei dinA4 seiten und wenn ich das beim ersten lesen richtig erfasst habe, sind da doch einige probleme zu bewältigen...

leider hab ich zum thema internetbestellungen und fernabsatz etc. noch nie etwas in einer vorlesung gehört.

hat vielleicht jemand gute literatur tips oder internetlinks für die erste stoffsammlung?

ich danke euch für jede hilfe, jedne rat und jeden hinweis!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2006, 09:29
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AW: HA BGB für Anfänger - Internetbestellung ?!

Hallo!

Es wäre hilfreich, wenn Du den SV mal hier einstellen könntest. Dann kann man sehen, welche Informationen relevant sein können und welche nicht. Internetauktionen sind ein SEHR weites Feld. Es wäre ein bisschen viel, daß alles hier zu schreiben.

Grundsätzlich sollte man sich an das BGB und einen Kommentar halten (Jauernig BGB Kommentar zB). Hier im Forum gibt es eine Urteilsdatenbank. Eine der wichtigsten Entscheidungen zu diesem Thema war jene des BGH vom 8.11.2004. Dort wurde festgestellt, daß Internetauktionen KEINE Auktionen iSd §156BGB sind und somit die Regelungen für FernAbsV gelten (§§312ff BGB). Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ist je nach Fallfrage mit zu berücksichtigen. Der Rest ist das übliche: Inhaber des Kontos sind für das Konto verantwortlich (dazu gibt es auch ein Urteil - muss ich aber noch mal raussuchen). Nach dem Urteil des OLG Köln, Urteil v. 13.01.2006 - Az: 19 U 120/05, kann der Käufer bestreiten, daß er den entsprechenden Betrag geboten hat, da es gerade in jüngster Zeit zu Manipulationen bei **** Konten kam.
Das kann man beliebig fortführen. Du schreibst INTERNETBESTELLUNG, daher muss ja nicht zwangsläufig eine Auktion im WWW gemeint sein. Bei Internetbestellungen gilt dasselbe im Hinblick auf die FernAbsV. Hier ist das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht auch zu berücksichtigen - je nachdem, ob der Vater im Nachhinein einwilligt oder nicht. Sonst ist der Vertrag nichtig wg. mangelnder Zustimmung des V. Auch hier gibt es im Internet ZAHLREICHE Ressourcen! Google hilft da auch, wenn Du keine Literatur hast. Ansonsten müsste sich in der SuB genügend Material finden lassen. Die aktuellen Urteile sind in jedem Fall zu berücksichtigen (momentan geht das ja Schlag auf Schlag) und diese sind meistens gut im WWW zu finden.
Zum Thema "Phising" kommt es jetzt auf den SV an. Wie gesagt - stell den doch mal hier rein das würde mich auch mal interessieren, wie bei euch die Anfängerklausuren aussehen!


Viele Grüße,

Peter


P.S. Ruuuuuhig bleiben. 3 Wochen sind mehr als genug. Ein bisschen Planung und alles geht wie von allein
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