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Prüfungsreihenfolge bei widersprechende AGB

Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsreihenfolge bei widersprechende AGB innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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Alt 11.09.2008, 18:49
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Prüfungsreihenfolge bei widersprechende AGB

Hallo Leute,
ich hoffe irgend ein erfahrender Jurist kann mir hier bei einer Prüfungsreihenfolge helfen. Ich schreibe im Moment eine Hausarbeit in BGB II und ein Teilbereich ist wie folgt:
Kaufmann A vermietet an Kaufmann B Geschäftsräume. Beide fügen bei Vertragsangebot und Vertragsbestätigung ihre eigenen AGB bei, die sich widersprechen. AGB von Kaufmann A sagen, dass jede Beschränkung der Haftung ausgeschlossen ist und die AGB von Kaufmann B sagen, dass Kaufmann B nur bei eigenem Verschulden haftet. Wegen einem Mangel bricht ein Brand aus und zerstört eigentum von Kaufmann A.
Nun habe ich ein Problem mit der Prüfungsreihenfolge:
Anspruchsgrundlage ist ja grundsätzlich erstmal §536a
Geprüft werden muss wohl, ob ein Dissens nach §154 vorliegt. Die Rechtssprechung sagt dazu, dass der Vertrag trotzdem besteht, wenn beide Parteien erkennbar an ihm festhalten wollen. Dies ist der Fall, 154 ist nicht anwendbar.
Dann ist mM nach noch zu prüfen, wie es sich mit den AGB verhält. Dabei ist die hM, dass bei dem Vertrag dann nur der Teil der AGB Vertragsbestandteil wird, über den Einigkeit herrschte. Der strittige Teil wird durch dispositives Recht ersetzt.
Alles schön und gut, aber wie Prüfe ich dies nun? Bringe ich die AGB Prüfung bereits bei Vertragsschluß rein? An welcher Stelle prüfe ich, ob die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden?
Hoffe das war jetzt alles einigermaßen verständlich und irgendjemand kann mir hier helfen.
Christopher
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