Dies ist eine Diskussion zu Freistellungsanspruch bei schlecht repapiertem Auto mit anschließendem Unfall innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Hallo liebe Leute, sitze gerade an meiner ersten Hausarbeit und weiß nicht weiter. Könnt Ihr mir helfen? Vielleicht fällt Euch etwas dazu ein. Danke im Voraus! Sachverhalt: Albert bringt seinen Golf in eine Werkstatt um die Bremsklötze und Bremsscheiben zu reparieren. Danach fährt Albert mit seinem Golf los. In der ersten Kurve tritt Albert auf die Bremse. Doch leider versagt diese, weil Schussel, der bei der Öl GmbH angestellte Mechaniker, vergessen hatte, vorne für die entfernten alten Bremsklötze neue einzubauen. Albert fliegt aus der Kurve in einen parkenden Porsche, der an der Seite völlig eingedrückt wird. Der Schaden am Porsche beträgt 18.000 Euro. Rolex, der Eigentümer des Porsche, verlangt von Albert Zahlung von 18.000 Euro. Ich habe in einer Frage zuvor bereits § 643 Abs. 4 1. Alt. i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geprüft. Die nächste Frage wäre: Kann Albert von der Öl GmbH Freistellung von den Ansprüchen verlangen, die Rolex wegen des beschädigten Porsche gegen Albert richtet? Wie könnte ich das lösen? |
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