Dies ist eine Diskussion zu Fallfrage - Autokauf - benötige Hilfe innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Fallfrage - Autokauf - benötige Hilfe Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall zu klären: Frau A hat von Herrn B (ihrem Freund) ein Auto, gekauft und dieses über ihn versichert (Zweitwagen). Herr B hat jedoch weiterhin den Zweitschlüssel und auch den KFZ-Brief aufbewahrt. Nach der Trennung von Frau A, verkauft Herr B das Auto an Herrn C. 1) Welcher Vertrag wurde zwischen Frau A und Herrn B abgeschlossen? 2) Ist der Vertrag gültig? 3) Welche Eigentümer-/Besitz-Verhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf von Herrn B an Frau A? 4) Kommt Frau A wieder zu Ihrem Auto? 5) Kann Frau A gegen Herrn B Ersatzansprüche geltend machen? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. LG |
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| AW: Fallfrage - Autokauf - benötige Hilfe die Berühmte Frage: Wer will was von wem woraus? Wer will was? Frau A das Auto von wem? Herrn B woraus? 433 I Kaufvertrag geschlossen zwischen A und B? Ja! Angebot und Annahme (das zu Frage 1 u. 2) Vor dem Kauf: Eigentümuer und Besitzer war Herr B Nach dem Kauf: Eigentümer und unmittelbarer besitzer Frau A (da ich davon ausgehe, dass diese den Wagen in ihrer Herrschaft hatte) (das zu Frage 3) Sie kommt zu Ihrem Auto, wenn Herr C das Auto in gutem Glauben gekauft hat, dass Herr B der Eigentümer ist. Die Frage ist hier, wurde Frau A als Eigentümerin in den Fahrzeugbrief eingetragen zzgl. ist soweit ich weiss, der Besitzer des Briefes der Eigentümer). Sollte Herr C jedoch von dem Mangel des Eigentums von Herrn B bescheid wissen, ist der Kaufvertrag ungültig und Frau A bekommt ihr Auto! (das zu Frage 4) Ja da hier ein Betrug vorliegt! Schadenersatz kann Sie verlangen! (das zu Frage 5) Die Einzige Frage die sich mir stellt ist, was sagt das Eigentum am Fahrzeugbrief des Herrn B aus?
__________________ Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts! StudentBBL |
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