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Fall: §5 BUrlG richtig anwenden, zu entlohnende Arbeitstage berechnen

Dies ist eine Diskussion zu Fall: §5 BUrlG richtig anwenden, zu entlohnende Arbeitstage berechnen innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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Alt 15.11.2009, 13:59
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Fall: §5 BUrlG richtig anwenden, zu entlohnende Arbeitstage berechnen

Hallo Forum!

An folgendem einfachen Fall besteht eine Differenz zwischen meiner Lösung und der vorgegebenen für die Berechnung der zu entlohnenden Tage, die X nach §5 BUrlG zusteht.

Ich berechne: (24/12) x 3,5 gearbeitete Monate in 2003 und komme auf 7 Tage, für die X enntlohnt werden muss.

Die Musterlösung lautet jedoch: (7/12) x 24. Hier wird also die gesamte gearbeitete Zeit von 2002 mit einbezogen. Dieses Vorgehen ist meinem Kurs und mir nicht eindeutig und läasst uns vermuten, dass dies evtl. nicht richtig ist.


Hier der Fall:

X arbeitet als Angestellter bei der Firma Y. X erhält 24 Werktage Urlaub und 1.400E Gehalt. Es liegt kein Tarifvertrag vor. Y verlangt von X, dass jede zweite Woche Samstag gearbeitet wird, wofür X in der nächsten Woche einen Tag frei bekommt.
Nach 7 Monaten kündigt X am 10.03.03 das Arbeitsverhältnis zum 15.04.03.
Da X noch keinen Urlaub genommen hat möchte X von Firma Y Geld für die 24 Urlaubstage erhalten. Y lehnt ab, es sei schließlich nicht seine Schuld, wenn X keinen Urlaub genommen hat.


Ich (wir) würde mich freuen, wenn jemand das Problem aufklären könnte!

Lieben Gruß,
Scrub
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