Dies ist eine Diskussion zu Drittschadensliquidation DSL innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Drittschadensliquidation DSL Hallo, ich habe ein Anliegen und wäre echt froh wenn ihr mir helfen könntet. es geht um die prüfungsreihenfolge bei der Drittschadensliquidation. Wann genau prüft man die Drittschadensliquidation? A= Anspruchsinhaber G= Geschädigter S= Schädiger 1.Anspruchsinhaber hat einen Anspruch aber keinen Schaden 2.Geschädigter hat einen Schaden aber keinen Anspruch 3.Schadensverlagerung muß zufällig sein Es werden nach den Ansprüchen de G gefragt. Nehmen wir an,daß folgende Ansprüche in Betracht kommen: 1. 433 2. 280 I, 433,242 II 3. 985 4. 989,990 5. GOA 6. 812 I 1 1.Alt 7. 823 I Was mache ich da nun?Prüfe ich zuerst all diese Ansprüche zuerst um dann mich der Drittschadensliquidation zu widmen (wäre logisch dann wüßte man daß kein anspruch besteht) Oder beginnt man zu allererst mit der Drittschadensliquidation? Drittschadensliquidation kommt nur zur anwendung wenn keine anderen ansprüche bestehen, dann dürfte man nach der drittschadensliquidation keine prüfungen mehr vornehmen,oder sehe ich das falsch. Es heißt ja bei der prüfungsreihenfolge:vertrag,vertrauen,Gesetz Wo ist die Drittschadensliquidation einzuordnern,wann und wo muß ich sie prüfen? Ich zerbreche mir den Kopf,bitte helft. MfG |
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| AW: Drittschadensliquidation DSL DSL kannst du nur bei Schadenersatzansprüchen prüfen wie 280I, da der Prüfungsort der Schaden ist. Du prüfst da also SV des G(+), dann Pflichtverletzung-->(+) ,vertreten müssen (+) und wenn du alles bejaht hast kommst du zum Schaden den der G nicht hat und damit zur DSL.Da Prüfungsort der Schaden ist, kannst du auch nicht DSL bei 433 prüfen ,da dort der Schaden nicht gefragt ist. |
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