Dies ist eine Diskussion zu Dringend Antwort zum Fall gesucht innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Dringend Antwort zum Fall gesucht Kann mir jemand vielleicht bei dieser Fallbearbeitung weiterhelfen??? Fall: K kauft im Selbstbedienungs-Möbelmarkt (M) eine Isolier-Teekanne sowie einen Toaster. Nach 4 Monaten bemerkt K, dass der Tee trotz verschlossener Kanne nach ca. einer Stunde nur noch lauwarm ist. Nach 8 Monaten ist K auch mit seinem zweiten Kauf unzufrieden, da der Toaster neuerdings auch auf niedrigster Stufe das eingelegte Brot tiefbraun bis schwarz toastet. Sofort nach Entdeckung des jeweiligen Mangels geht K zu M und verlangt und verlangt unter Vorlage des Kaufvertrags Rückgängigmachung des Kaufes und Rückzahlung des jeweiligen Kaufpreises. Als K die Isolierkanne zurückbringt, weist M ihn auf die Rückseite der Rechnung hin. Dort ist tatsächlich zu lesen: "Alle Waren wurden beim Verlassen des Werkes sorgfältig auf Produktionsfehler untersucht. Es ist damit sichergestellt, dass die Ware bei Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist. Gewährleistungen für Mängel sind deshalb ausgeschlossen". Zudem meint M, dass unabhängig von dem vereinbarten Gewährleistungsausschluss das Nachlassen der Isolierleistungen allein auf unsachgemäße Behandlung der Kanne durch K zurückgeführt werden könne, so dass eine Haftung von M auch aus diesem Grunde wegfalle. Als K den Toaster zurückbringt, hört er von M die gleichen Entgegnungen. Wird K seine Ansprüche auf Rückgabe der Gegenstände gegen Rückzahlung des jeweiligen Kaufpreises durchsetzen können? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... |
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