Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl/Einbruch- Hausarbeit Strafrecht OS innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Hallo, brauche Hilfe bei folgendem Fall: F begibt sich mit einem "Spezialwerkzeug"und einem Revolver durch die Kellertür in die Villa des L und entwendet aus einer unverschlossenen Glasvitrine eine wertvolle Brosche. Später will er L durch ein anonymes Schreiben dazu auffordern für die Rückgabe der Brosche 30.000 Euro zu bezahlen. Desweiteren entwendet er auf dem Weg zur Glasvitrine drei Skulpturen, die er später bei seiner Lebensgefährtin unterbringen will, um sie später zu verkaufen. Als F die Villa verläßt kommt ihm der Sohn des L entgegen. Als F die Pistole hervorholt ergreift der sohn die Flucht, weil er vermutet, daß F zum Schlag ausholt. Hierbei rutscht er aus, fällt in den Pool und erleidet eine Kopfverletzung. F nimmt in Kauf, daß der Sohn tot ist oder aber nur ohnmächtig ist. Er leistet keine Hilfe. Der Sohn hätte durch ein Herausziehen noch gerettet werden können. Meine Lösung sieht bisher so aus: 1. Diebstahl an der Brosche -, da keine dauerhafte Enteignung 2. Diebstahl an der Skulptur + 3. Raub -, da keine qualifizierten Nötigungsmittel 4. Räuberischer Diebstahl -, da er ihm nicht droht; Armbewegung keine Drohung 5. Mord durch Unterlassen + 6. Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge - ?? Ist hier auch Unterschlagung zu prüfen? Und was ist mit Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. soll ich zumindest kurz ansprechen? Und die Strafbarkeit der Lebensgefährtin? Bin für jede Hilfe dankbar! |
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| AW: Diebstahl/Einbruch- Hausarbeit Strafrecht OS Ich schreibe die Hausarbeit auch, woher hast du das, das eine Armbewegung keine Drohung ist? wie hast du die Garantenstellung bejaht? |
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| AW: Diebstahl/Einbruch- Hausarbeit Strafrecht OS Also, ich habe mich jetzt intensiver mit der ganzen geschichte befasst und ich bin total verwirrt. naja jedenfalls ist die Lebensgefährtin wegen begünstigung strafbar. Hausfriedensbruch ist anzusprechen aber nicht großartig zu prüfen. Aber das mit der Armbewegung weiß ich immer noch nicht genau, also hast du das in irgendeinem Kommentar gelesen oder wie, weil ich habe das jetzt erst mal schon als drohung subsumiert. aber wenn du sagst, das war keine Drohung wie hast du dann beim Unterlassen die Garantenstellung bejaht? Hast du den Streit dargestellt, ob auch pflichtgemäßes verhalten zu ingerenz führt, und bist dann der meinung gefolgt, dass dies so ist? Wenn du sagst keine drohung geht logischerweise auch kein räuberischer Diebstahl mit Todesfolge, weil dann ja keine Nötigungshandlung da ist. aber anprüfen sollte man es schon. mein Vorschlag wäre ja noch den versuchten mord zu prüfen, aber das geht nur, wenn man die Garantenstellung verneint. naja, wie siehst du das? |
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