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Brauche dringend Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Brauche dringend Hilfe innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2005, 21:22
Boardneuling
 
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Brauche dringend Hilfe

Gruß Gott und servus.
Wer kann mir helfen. Ich komme mit einer HA nicht zurecht. Es ist eine StrafR. HA. Bin total verwirrt und durcheinander. Bisschen Hilfe könnte ich gebrauchen.
SV. A ist Alkoholiker. Er schlägt und beschmipft seine Frau (F) und seinen Sohn (S). Spielt immer mit dem Gedanke sich umzubringen. Eines Tages als die F nach Hause kommt, liegt der A auf dem Boden. Sie erkennt, dass er in Selbstötungsabsicht Tabletten zu sich genommen hat. Wenn ihm nicht geholfen wird, stirbt er in etwa fünf Std. S kommt und sieht dasselbe, jedoch bemerkt er, dass A die Tabletten nicht im nüchternen Zustand zu sich genommen hat. Sagt aber der F nichts. F wartet 15 Min. dann ruft sie einen Arzt. Als Arzt eintrifft, lässt F ihn nicht zu A, mit der Begründung, dem A geht es jetzt viel besser. Arzt sieht den auf dem Boden liegenden A, unternimmt jedoch nichts, geht nach Hause. S hat den Vorgang beobachtet, unternimmt jedoch nichts. 30 Min später kommt F zu S, bietet ihn einen Arzt für A anzurufen. S ruft einen anderen Arzt an, nicht aber den Notarzt. Der neue trifft später ein, weil S auf seinen AB eine Nachricht hinterlassen hat. Der A wird ins Krankenhaus gebracht, wo die Vergiftung vollständig abgewendet wird.

Ich habe mir überlegt, dass man die Strafbarkeit von F wegen versuchtem Totschlag durch Unterlassen, den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung, den S wegen Beihilfe zum versuchtem Totschlag durch Unterlassen, versuchter Körperverletzung???? prüfen könnte, oder??
Ich danke vielmals. Für jede Anregung bin ich mehr als dankbar.
Servus.
Nils
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2005, 15:52
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AW: Brauche dringend Hilfe

Also, es liegt kein Todeserfolg vor, so dass nur Versuch in Betarcht kommt.
Vorangig wäre durch aktives Tun.
Das kommt hier für die F in Betracht, soweit sie die Hilfe durch den Arzt zunächst aktiv verhindert hat.
Fallgruppe der aktiven Verhinderung von erfolgversprechenden Rettungshandlungen Dritter wird weithin als Tat durch aktives Tun gewertet.
Tatentschluss zweifelhft aber m:E gegeben, fraglich, ob auch unmittelbares Ansetzen. Insoweit Theorienstreit relevant. Erwägenswert wären uch Überlegungen zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassen (erste Rettungsmöglichkeit, letzte oder konkrete Gefahr = h.M.). Hierr wohl unmittelbares Ansetzen und damit Versuch durch aktives Tun vertretbar, aber fraglich Rücktritt.
Hier wohl nicht fehlgeschölagener, beendeter Versuch vom rücktrittshorizont, aber ausreichjende aktive Verhinderung später,insofern Rücktiritt vertretbar.
Bezüglich F Tat durch Unterlassen dann nicht mehr relevant.
Bezüglich wäre Beihilfe erwägbar, dann aber auch Rücktritt entsprechend.
Arzt schliesslich it auch Garant, insofern auch Versuch (Totschlag) durch Unterlassen möglich, aber wohl kein Tatentschluiuss.
Ebenso dann aber auch Vorsatz bezüglich unterlassener Hilfeleistung zweifelhaft.
Im Ergebnis wohl alle straffrei vertretbar.
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