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| BGB HA-Minderjährigenrecht-Schuldrecht Hallo Ich schreibe gerade eine Hausarbeit und habe ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir etwas helfen Es geht um zwei 14-Jährige. einer (v)verkauft 8 Figuren die er von seinen eltern geschenkt bekommen hat ohne das Wissen seiner Eltern, der andere (K)kauft diese von seinem Taschengeld aber bezahlt nicht gleich alles sondern will später alles begleichen -->§110 kommt also nicht in betracht-Jede Figur wird für je 20,-Euro verkauft 1.)Der Kaufvertrag ist unwirksam, ist das Angebot auch wegen beschränkt geschäftsfähig und kein Wissen der Eltern unwirksam oder doch und erst der ganze Vertrag unwirksam?wenn das angebot unwirksam ist kann ich nicht auf§110 zusprechen kommen... Dann verschickt der Verkäufer die 8 Figuren, aber wegen der Schuld der Post kommen nur 4 Figuren an.der Käufer zahlt schon mal 20 euro für die eine Figur und 10 schon mal für die 2 Figur.K will nun keine weitere Bezahlung leisten(wobei 50 müsste er ja sowieso zahlen ansich da er 4 Figuren bekommen hat??)Verkäfer will restlichen 130 Euro ODER Rückgabe der 8 FigurenODER hilfsweise Rückgabe der 4 Figuren und Wertersatz der veloren gegangenen.Käufer will nicht zahlen und sagt,dass ihm sowieso zwei Figuren von den 4 gestohlen worden sind (was seine Schuld war-hat Wohnung nicht abgeschlossen?)UND K sagt er hätte die Figuren für je 30,-Euro weiter verkaufen können. 2.)Ein KV kann nicht zwischen beiden abgeschlossen sein,denn von beiden wussten die Eltern nichts,aber was sit mit den Schadenersatzansprüchen.Kann zwischen beiden ein Schuldverhältnis bestehen aus vertrag zwar nicht aber aus vertragsähnblichem Verhältnis--vertragsverhandlungen??? 3.)Gibt es Besonderheiten bei Geschäften zwischen ZWEI Minderjährigen?Und welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht?433,280I,280I,III,281,252??? Für ein paar Antworten wäre Ich echt dankbar!!! |
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