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anzeige gegen türsteher?

Dies ist eine Diskussion zu anzeige gegen türsteher? innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 12:51
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Question anzeige gegen türsteher?

hallo!

gestern abend habe ich mit 3 freunden eine diso besucht, irgendwann sind wir dann zu 3. aufs klo gegangen und ich habe dort ein bisschen wasser verschüttet, was ich in meinem betrunkenen zustand sehr lustig fand, daraufhin wurde ich von dem türsteher des lokals verwiesen. auf meinem tisch hatte ich allerdings noch ein bereits bezahltes getränk, das ich noch trinken wollte, ich habe dem türsteher das gesagt und wollte zum tisch gehen, der hat mich allerdings festgehalten, daraufhin habe ich ihm gesagt er soll mich nicht angreifen und wollte mich losreißen, aufgrund meiner körperlichen unterlegenheit wurde ich aber aus der tür befördert, auf den boden, ich bin wieder aufgestanden und habe gefragt warum ich rausgeflogen bin, woraufhin mir ein türsteher sagt "weil du hässlich bist" solche aussagen machen mich aber sehr aggresiv und ich habe dem türsteher ins gesicht gespuckt, woraufhin er mich wieder auf den boden warf und mich gewürgt hat, mit hilfe meiner freunde konnten wir die türsteher (inzwischen waren mehrere vor ort) aber irgendwie loswerden und ich bin gegangen. ich hatte daraufhin einen ziemlichen schock. ich habe abschürfungen auf den knien, ellenbogen und den handgelenken

kann ich den türsteher anzeigen, oder ist das hoffnungslos?

dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass ich minderjährig bin und eigentlich dort garkeine coccktails konsumieren dürfte...hilft mir das oder schadet mir das im falle einer anzeige?

mfg flo

edit: tut mir leid, ich habe das ins vollkommen falsche forum gepostet, wäre nett wenn ein moderato das verschieben könnte, danke
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 13:53
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AW: anzeige gegen türsteher?

Hey Flo,

Bitte beachte doch in Zukunft die Forenregeln.

m.w. nach kann es für einen Discothekenbetreiber sehr teuer werden wenn Minderjährig sich in seinen Räumlichkeiten befinden. Wenn denn auch noch Alkoholkonsum bei den Minderjährigen zugelassen wird steht der Betrieber nicht wirklich gut da. Dies kann sehr teuer werden und hat oft harte Auflagen zur folge.

Was bei Konfliktsituation (in der ein Türsteher zugreift) für gesetzliche Folgen zu erwrteb sind ist schwer zusagen, da es hier auf den genauen Sachverhalt ankommt (z.B. Alkoholkonsum, fühere Konflikte beider Partein mit Person/Gesetz, etc.).

Mein Typ:

Weniger Alk und garnicht erst in Läden gehen, wo "brutale" Türsteher auf einen warten...

in diesem Sinne
frohes schaffen

mfg. opf85


PS: keine Gewähr für richtigkeit oben stehender Angaben...
...Rechtsberatung gibts beim Rechtsanwalt!
__________________
Der ist ein Narr, der Wünsche hat,
die bringen Schad an Nutzes Statt,
und selbst, wenn so ein Wunsch würd war,
blieb der Beschenkte doch ein Narr.
(Sebastian Brant / Das Narrenschiff)

Sollten mal alle drüber nachdenken!
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