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ÖR: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Dies ist eine Diskussion zu ÖR: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten innerhalb des Forums Examensberichte

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2005, 12:57
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ÖR: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Aus gegebenem Anlass:
Ich denke mal die Frage "Hat der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht bei der Ausfertigung von Gestzen ?" könnte drankommen.

Kleine Übersicht:

formelles Prüfungsrecht: unstreitig (+)
politisches Prüfungsrecht: unstreitig (-)
materielles Prüfungsrecht:
tvA: (+)
tvA: (-)
vermittelnde A: Nein, aber ausnahmsweise doch bei evidenten Verstössen.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2005, 14:38
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AW: ÖR: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Gute Idee SamM...! Gerade unser derzeitiger BPräs mischt sich im Gegensatz zu seinen Vorgängern schon relativ stark ins politische Geschehen ein. In Nds. lief das PrüfungsR des BPräs schon lange nicht mehr. Vielleicht wird sich das bei diesem Klassiker in der einen oder anderen Klausur demnächst auf Grund des aktuellen Anlasses bald ändern.
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