Dies ist eine Diskussion zu Zoll innerhalb der EU innerhalb des Forums Europarecht
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| Zoll innerhalb der EU
__________________ Warum mit dem Teufel einlassen, ich brauche keine Untergebenen! |
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| AW: Zoll innerhalb der EU Ich würde sagen das sind Stichproben Wenn du nach Schweden oder in andere nördliche Länder kommst, werden sicherlich auch ab und zu Kontrollen durchgeführt wegen dem Alkohol usw. |
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| AW: Zoll innerhalb der EU Zitat:
Gruß Remby |
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| AW: Zoll innerhalb der EU Hallo! Innerhalb der EU existiert tatsächlich ZOLLfreiheit und seit dem Schengener Abkommen werden im Normalfall keine routinemäßigen Personenkontrollen mehr durchgeführt (Ausnahmen wie FusballEM / WM oder Anti-TerrorKontrollen, etc. kennen wir ja alle). Gemeint ist vermutlich die Erhebung von VERBRAUCHSTEUERN, die aufgrund ihrer Höhe einen maßgeblichen Anteil an den jeweiligen Einnahmen der verschiedenen Staatshaushalte haben und deswegen für den jeweiligen einzelnen Mitgliedsstaat wichtig sind. Hier gelten besondere Vorschriften, die die Mitgliedsstaaten erlassen mussten und haben. Grundlage ist die "Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren". Dieses sind z.B. Bier, Wein, Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse (wie Likör), Kaffee, Mineralöle und Tabakwaren. Im GEWERBLICHEN Warenverkehr müssen dabei je nach Warenart verschiedene Genehmigungs- Anmelde- bzw. Anzeigepflichten erfüllt werden, die Verbrauchsteuer ist dabei in dem Staat zu zahlen, in dem sie letztendlich konsumiert werden soll (Bestimmungslandprinzip). Außerdem sind mit der Ware zusätzliche Papiere mitzuführen (begleitende Verwaltungsdokumente), die den steuerlichen Status der Ware belegen und in der Buchhaltung aufzunehmen sind. PRIVATER Warenverkehr stellt eine Ausnahme des Bestimmungslandprinzips dar, d.h. die Steuern werden in dem Staat erhoben, wo sie erworben werden (Herkunftslandprinzip). Es müssen also Waren sein, die im anderen Mitgliedsstaat VOLL VERSTEUERT gekauft werden (sich im steuerlich freien Verkehr des Mitgliedsstaates befinden) und dies alles von einer Privatperson zu deren Eigenbedarf (also selbst trinken oder für Partys benutzen, selbst rauchen, verschenken, usw.). Ab bestimmten Mengen wird die Gewerblichkeit per Verordnung VERMUTET, was man dann widerlegen muss, um keine Steuern bezahlen zu müssen. Für Zigaretten gilt außerdem, dass diese SELBST von der Person zu verbringen sind (also kein Versand oder liefern-lassen, sondern den Kram selber über die Grenze schleppen! ! !). Für Tabakwaren aus den angesprochenen neu beigetretenen Mitgliedsstaaten gelten bis 2007 / 2008 / 2009 Übergangsregelungen, in denen z.B. alle Fluppen über eine Menge von 200 Stück als zu GERWERBLICHen Zwecken verbracht GELTEN! Damit entsteht die Tabaksteuer, die auch bezahlt werden muss (ca. 25 je 200er Stange), obwohl die Zigaretten (weil sie keine gültigen deutschen Steuerzeichen haben) sichergestellt und anschließend verbrannt werden. Tragen die Schachteln nicht einmal Steuerzeichen des anderen Staates (sondern keine oder welche von außerhalb der EU), so sind sie als Drittlandswaren auch noch mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer behaftet (nochmal ca. 10 dazu = 35 je 200erStange). Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei kann einem auch noch vorgeworfen werden, was meist zusätzlich Kosten und Ärger bringt. Und da wir so viele Gesetze, Verordnungen usw. haben, ist natürlich auch nicht mit Vorschriften gespart worden, diese auch kontrollieren zu können... |
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