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Zitation EuGH-Urteile

Dies ist eine Diskussion zu Zitation EuGH-Urteile innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 10:53
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Zitation EuGH-Urteile

Im Rahmen meiner Diplomarbeit habe ich zurzeit das Problem, dass ich im Literaturverzeichnis bei der Auflistung der von mir zitierten EuGH-Urteile sowohl die Anfangs- als auch die ENDSEITE der Entscheidung nennen muss.

Leider werden bei eigentlich fast allen Büchern und Aufsätzen jedoch lediglich die Anfangsseite genannt. Natürlich kann ich jetzt die gedruckte EuGHE bzw. Slg. durchschauen, aber das wäre super viel Arbeit.

Daher meine FRAGE: Kennt jemand eine Seite im Internet, auf der ich die Anfangs- und ENDSEITE der EuGH Entscheidungen, so wie sie im EuGHE bzw. SLG abgedruckt sind, finden kann? Auf www.curia.eu habe ich diesbezüglich leider nichts gefunden.

Vielen Dank bereits im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2007, 00:39
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AW: Zitation EuGH-Urteile

Urteile müssen nicht ins Literaturvereichnis! Es reicht vollkommen aus, diese in der Fußnote vollständig zu erfassen mit der Anfangsseite und dann "ff."
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2007, 13:37
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AW: Zitation EuGH-Urteile

Zitat:
Zitat von chucky
Urteile müssen nicht ins Literaturvereichnis! Es reicht vollkommen aus, diese in der Fußnote vollständig zu erfassen mit der Anfangsseite und dann "ff."
Dass mag in Deinem Fall, d.h. bei den von Dir verfassten Arbeiten, ausreichend sein, aber in meinem leider nicht. Es ist mir bereits im Rahmen meiner Seminararbeit negativ angemerkt worden, dass ich die Endseiten im Literaturverzeichnis nicht angegeben habe.#

Zitat:
Zitat von Goldbart
Tja der Prof. will anscheinend, dass man die Originalquellen gelesen hat, nicht nur Sekundärliteratur...
Es ist ja nicht so, dass ich die Urteile nicht gelesen habe. Vielmehr habe ich mich sogar intensiv mit diesen auseinandergesetzt, jedoch habe ich nicht in den offiziellen Slg.-Bänden gelesen, sondern vielmehr einschlägige Zeitschriften herangezogen.

Hm, wäre echt klasse, wenn noch jemand eine Lösung für mein Problem hätte. Habe eben mal nachgezählt und ich bin mittlerweile bei knapp 50 zitierten Urteilen angelegt. Die alle EINZELN und per Hand in den Slg.-Bänden nachzuschlagen, wäre echt viel Arbeit; insbesondere wäre es unnötige Arbeit, wenn die Daten ggf. auch einfacher im Netz bzw. irgendwelchen Datenbanken zu finden sind.

Vielen Dank für etwaige Hilfestellungen bereits im Voraus!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2007, 15:09
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AW: Zitation EuGH-Urteile

@ BeneQ: Vielen Dank für Deine Hinweise. Dass die Angabe von Endseiten nicht juristischer Zitierweise entspricht, mag durchaus sein. Allerdings bin ich hier in diesem Forum eine Art "Außenseiter", da ich Student der BWL bin, mich aber in diesem Zusammenhang bzw. im Rahmen meiner Diplomarbeit mit juristischen Problemen des Steuerrechts rumschlagen darf. ;-)

Habe übrigens gerade heute Morgen einen Hinweis von einem der Assistenten bekommen, dass die Endseiten der EuGH-Urteile wohl in der "Juris"-Datenbank zu finden sind (bei "lexis" und "beckonline" hatte ich diesbezüglich nichts gefunden). Habe bisher erst wenige Urteile nachgeschaut, aber bisher war ich größtenteils erfolgreich.

Nochmals allen vielen Dank für die Hilfestellungen!
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