Dies ist eine Diskussion zu WSA = klageberechtigt?? innerhalb des Forums Europarecht
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| WSA = klageberechtigt?? Gestern hatten wir in der VL einen EU-Fall zu besprechen. Der SV hier kurz zusammengefasst: Rat erlässt RL, gegen die sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss klageweise wenden will. Er erhebt Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV. Meine Frage nun: Ist der WSA hier überhaupt klagebefugt?? Er ist ja kein Organ der EU und somit eigentlich nicht klagebefugt. Anderweitiges habe ich bislang auch noch keinem Lehrbuch entnehmen können. Dennoch ist der Prof. der Ansicht, um eine 18-Punkte-Klausur zu schreiben müsse man hier argumentieren können, dass der WSA eben doch klagebefugt ist, und zwar weil eben in Art. 263 AEUV auch von "anderen Organen" die Rede ist, was bedeute, dass damit auch der WSA gemeint sei. Allerdings ist mir dieses Argument doch ziemlich schwammig. Wie seht ihr das?? :-) |
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