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Wirkung von EugH Entscheidungen

Dies ist eine Diskussion zu Wirkung von EugH Entscheidungen innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 01.04.2007, 10:47
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Wirkung von EugH Entscheidungen

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage:

Wie wirken EuGH Entscheidungen für private Beschäftigte im Arbeitsrecht?

z.B. die Entscheidung „Danfoss“ vom 17.10.1989 (Rs 109/88)

Wirkt die Entscheidung unmittelbare für jeden Arbeitgeber?

Wenn ja, wie kann ich dies in einer Hausarbeit begründen? Wo ist diese Wirkung festgelegt?

Mit der Bitte um Hilfe!

Aerschchen
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 17:45
V.I.P.
 
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AW: Wirkung von EugH Entscheidungen

Um die Wirkung der EuGH -Rechtsprechung zu erfassen, muss man sich zunächst verdeutlichen, dass er entscheidet, dass eine Norm xy mit dem EG-recht vereinbar ist oder nicht; hieraus kann man keine Bindung der Arbeitgeber oder anderer am Rechtsstreit Unbeteiligter ableiten.
Zutreffend ist aber, dass der Arbeitgeber selbstverständlich an das nationale Umsetzungsgesetz gebunden ist.

Im Übrigen folgt dies aus den Art. 228, 233 EGV, die die Ádressaten der Entscheidung auflisten.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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