Dies ist eine Diskussion zu Wem gehört mein toter Körper? innerhalb des Forums Europarecht
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| Wem gehört mein toter Körper? Nun nehmen wir mal an, ich ersaufe in der Adria, in Italien.....: Wer schaut wie gründlich nach einer evtl. Negativerklärung? Ich habe nur eine Badehose bei mir und keiner weiß, wer ich bin. Mit welchem Recht werde ich zerlegt? Mein Körper gehört doch nicht dem italienischen Staat, oder? Wem also gehört in diesem fiktiven Fall denn mein Körper nach dem Ableben? Wer streicht den Reibach für die Organe ein? Es kommt ja noch hinzu, dass die entnommenen Organe gar nicht deutschen Empfängern zugute kommen, denn es werden in D keine Organe aus dem Ausland implantiert. |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Eurotransplant hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Bei anderen Ländern bin ich mir da nicht so sicher. Die Frage, wem ein Körper gehört und wie die Berechtigung zur Entnahme im Ausland gehandhabt wird, sollte jemand erklären, der sich da auskennt. Das ist ziemlich kompliziert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Zitat:
Dieser Halbsatz ging wohl unter. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Noch eine Facette der fiktiven Geschichte: Angenommen man wisse sogar, wer da in der Adria ertrunken ist, und man weiß auch, dass er einer Religionsgemeinschaft angehört, die keine Organtransplantationen billigt..., kann man sich darauf verlassen, dass EU-Recht regelt, dass die religiösen Ansichten des Verblichenen auch nach dessen Tod geachtet werden müssen? Ich würde meinen, hier besteht noch dringend Bedarf an Rechtsklarheit und eindeutigen und verbindlichen Vereinbarungen in der EU. |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Zitat:
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Wer ganz sicher gehen will dass ihm auch nach dem plötzlichen Herzstillstand in der Sauna keine Organe entnommen werden wird wohl letztendlich um eine Tätowierung (z. B. "Ungeöffnet zurück an Absender!") nicht herum kommen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Zitat:
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Für die Handhabung von Leichen gelten ansonsten die einschlägigen Leichen- und Bestattungsgesetze der Bundesländer. (Die z.B. definieren, was überhaupt eine Leiche ist - ein einzelner Kopf z.B. ist eine Leiche, ein einzelner Fuß nicht.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Dem Mißbrauch wäre übrigens auch Tür und Tor geöffnet, wenn es eine Widerspruchslösung gäbe. So ein Widerspruch kann leicht unterschlagen werden - der Zwang, eine Einwilligung (ggf. der Hinterbliebenen) nachzuweisen, ist genau die richtige Maßnahme, um Mißbrauch zu verhindern. Organspenden sind eine noble Tat - aber der Mensch ist kein zur allgemeinen Disposition stehendes "Ersatzteillager" für seine Mitmenschen. Auch nach seinem Tod nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
Wenn also mein Kopf vom Rumpf getrennt würde, dann gäbe es zwei Leichen? Dürfte ich dann auch in zwei anonymen Grabfeldern beigesetzt werden? Ansonsten ist es mir ziemlich egal was mit meinem nicht aneignungsfähigen Persönlichkeitsrückstand passiert wenn ich einmal tot bin. Das hat allenfalls meine Hinterbliebenen zu interessieren, denn die müssen damit leben, nicht ich!
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Wem gehört mein toter Körper? Zitat:
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