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Wem gehört mein toter Körper?

Dies ist eine Diskussion zu Wem gehört mein toter Körper? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 11.12.2009, 21:08
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Wem gehört mein toter Körper?

Wie ich erfahren habe, ist es möglich, dass man Organe entnommen bekommen kann, wenn man im Ausland tödlich verunglückt und keine "Negativerklärung" aufgefunden werden kann.
Nun nehmen wir mal an, ich ersaufe in der Adria, in Italien.....:

Wer schaut wie gründlich nach einer evtl. Negativerklärung? Ich habe nur eine Badehose bei mir und keiner weiß, wer ich bin.

Mit welchem Recht werde ich zerlegt? Mein Körper gehört doch nicht dem italienischen Staat, oder?

Wem also gehört in diesem fiktiven Fall denn mein Körper nach dem Ableben?

Wer streicht den Reibach für die Organe ein? Es kommt ja noch hinzu, dass die entnommenen Organe gar nicht deutschen Empfängern zugute kommen, denn es werden in D keine Organe aus dem Ausland implantiert.
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Alt 11.12.2009, 23:15
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
denn es werden in D keine Organe aus dem Ausland implantiert.
Wie kommst Du darauf? Diese Aussage ist sicher falsch. http://www.bundesaerztekammer.de/pag...7.45.3263.3265

Eurotransplant hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Bei anderen Ländern bin ich mir da nicht so sicher.

Die Frage, wem ein Körper gehört und wie die Berechtigung zur Entnahme im Ausland gehandhabt wird, sollte jemand erklären, der sich da auskennt. Das ist ziemlich kompliziert.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 12.12.2009, 10:25
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Wie kommst Du darauf? Diese Aussage ist sicher falsch.
Du hast recht. So ist das, wenn einer erzählt, was er gelesen haben will und nicht richtig interpretiert.
Zitat:
...unterstrich im Gespräch deshalb auch, dass hierzulande keine im europäischen Ausland entnommenen Organe verpflanzt werden, bei deren Spender nicht das Kriterium des Hirntodes erfüllt war.
[Quelle:http://www.bdo-ev.de/front_content.p...52&idart=8696]

Dieser Halbsatz ging wohl unter.

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Noch eine Facette der fiktiven Geschichte: Angenommen man wisse sogar, wer da in der Adria ertrunken ist, und man weiß auch, dass er einer Religionsgemeinschaft angehört, die keine Organtransplantationen billigt..., kann man sich darauf verlassen, dass EU-Recht regelt, dass die religiösen Ansichten des Verblichenen auch nach dessen Tod geachtet werden müssen?

Ich würde meinen, hier besteht noch dringend Bedarf an Rechtsklarheit und eindeutigen und verbindlichen Vereinbarungen in der EU.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 22:38
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Welche Religion soll das sein?
Reicht das?

Zitat:
Zitat:
Es kommt ja noch hinzu, dass die entnommenen Organe gar nicht deutschen Empfängern zugute kommen,
Spielt das denn eine Rolle?
Hätte evtl. eine Rolle spielen können, wenn der Körper dem deutschen Staate zugefallen wäre.

Zitat:
Es gibt auch die Möglichkeit eines Nicht-Organspendeausweises
Natürlich! Viele wissen jedoch nicht, dass sie diesen im Ausland benötigen, wenn sie nicht unfreiwillig als Organspender zur Verfügung stehen wollen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 10:42
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Wer ganz sicher gehen will dass ihm auch nach dem plötzlichen Herzstillstand in der Sauna keine Organe entnommen werden wird wohl letztendlich um eine Tätowierung (z. B. "Ungeöffnet zurück an Absender!") nicht herum kommen.
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 10:44
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Wie ich erfahren habe, ist es möglich, dass man Organe entnommen bekommen kann, wenn man im Ausland tödlich verunglückt und keine "Negativerklärung" aufgefunden werden kann.
Korrekt. Finde ich auch völlig richtig. Die Rechtslage in Deutschland müsste genau so sein. Aber nein, in D dürfen einem Organe nur dann entnommen werden, wenn die Person einen Organspendeausweis bei sich hat.

Zitat:
Mit welchem Recht werde ich zerlegt? Mein Körper gehört doch nicht dem italienischen Staat, oder?
Mit Teilen eines toten Körpers können Menschenleben gerettet werden. Wen interessiert da die Leiche? Der italienische Staat hat da übrigens nichts von.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 13:56
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Die Leiche "gehört" übrigens zumindest nach deutschem Recht niemandem. Sie ist ein nicht aneignungsfähiger Persönlichkeitsrückstand und keine Sache.
Die Leiche kann aber von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden, zwecks Durchführung gerichtsmedizinischer und spurentechnischer Untersuchung.

Für die Handhabung von Leichen gelten ansonsten die einschlägigen Leichen- und Bestattungsgesetze der Bundesländer. (Die z.B. definieren, was überhaupt eine Leiche ist - ein einzelner Kopf z.B. ist eine Leiche, ein einzelner Fuß nicht.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 13:58
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von 2much
Korrekt. Finde ich auch völlig richtig. Die Rechtslage in Deutschland müsste genau so sein. Aber nein, in D dürfen einem Organe nur dann entnommen werden, wenn die Person einen Organspendeausweis bei sich hat.
Dem Staat oder der Allgemeinheit steht kein generelles Verfügungsrecht über den Körper lebender oder toter Personen zu. Insofern wäre das in Deutschland schlicht nicht möglich.

Dem Mißbrauch wäre übrigens auch Tür und Tor geöffnet, wenn es eine Widerspruchslösung gäbe. So ein Widerspruch kann leicht unterschlagen werden - der Zwang, eine Einwilligung (ggf. der Hinterbliebenen) nachzuweisen, ist genau die richtige Maßnahme, um Mißbrauch zu verhindern.

Organspenden sind eine noble Tat - aber der Mensch ist kein zur allgemeinen Disposition stehendes "Ersatzteillager" für seine Mitmenschen. Auch nach seinem Tod nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 14:23
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
(Die z.B. definieren, was überhaupt eine Leiche ist - ein einzelner Kopf z.B. ist eine Leiche, ein einzelner Fuß nicht.)
Eine Leiche ohne Kopf ist aber vermutlich eine Leiche?

Wenn also mein Kopf vom Rumpf getrennt würde, dann gäbe es zwei Leichen? Dürfte ich dann auch in zwei anonymen Grabfeldern beigesetzt werden?


Ansonsten ist es mir ziemlich egal was mit meinem nicht aneignungsfähigen Persönlichkeitsrückstand passiert wenn ich einmal tot bin. Das hat allenfalls meine Hinterbliebenen zu interessieren, denn die müssen damit leben, nicht ich!
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 17:47
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AW: Wem gehört mein toter Körper?

Zitat:
Zitat von Van Nille
Ansonsten ist es mir ziemlich egal was mit meinem nicht aneignungsfähigen Persönlichkeitsrückstand passiert wenn ich einmal tot bin. Das hat allenfalls meine Hinterbliebenen zu interessieren, denn die müssen damit leben, nicht ich!
Auch die nicht. Es gibt ja Friedhöfe.
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