Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Dies ist eine Diskussion zu Wann kann man sich auf EU-Recht berufen? innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 22:42
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kersihilde hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

hey!
ich hab da mal eine frage.
mal angenommen A als deutscher ist in einem deutschen supermarkt unterwegs und wird dort heimlich gefilmt.ist dann theoretisch auch europarecht einschlägig,also kann sich A auf die grundrechte-charta berufen oder nur auf seine nationalen grundrechte?
lg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 09:17
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Die Grundrechte-Charta gilt stets für die Organe der EU sowie für die Mitgliedstaaten dann, wenn sie EU-Recht anwenden (also bei der Anwendung von EU-Verordnungen oder auch bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, vgl. Art 51 Abs.1 EU-GrundR-Charta). In dem geschilderten Fall dürfte es an einem Bezug zum EU-Recht fehlen, so dass nur das nationale Recht anwendbar ist (insbesondere §§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB analog).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 10:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Der Supermarkt ist doch kein staatl. Organ. Folglich wird es für A auch nicht möglich sein sich direkt auf ein Grundrecht zu berufen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 21:13
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Der Supermarkt ist doch kein staatl. Organ. Folglich wird es für A auch nicht möglich sein sich direkt auf ein Grundrecht zu berufen.
Selbstverständlich kann man sich auch gegenüber Privatleuten auf Grundrechte berufen - zum Beispiel auf das der "informationellen Selbstbestimmung". (Welches vom BVerfG aus anderen im GG genannten Grundrechten abgeleitet wurde.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 21:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Art. 1 III GG ist bekannt? Die Dogmatik zum Drittschutz auch?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 16:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Wann kann man sich auf EU-Recht berufen?

Hab ichs mir doch gedacht...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wann der Verbraucher sich wehren kann Nachrichten: Wissenschaft 10.06.2011 13:10
Bundeszentrale für politische Bildung kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen Nachrichten: Recht & Gesetz 28.09.2010 15:35
Kann man sich HIER auf Verjährung berufen? Kaufrecht / Leasingrecht 09.02.2009 10:49
Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen Nachrichten: Recht & Gesetz 30.06.2008 08:20
Eisenbahnlärm: Gemeinde kann sich nicht auf Lärmschutzansprüche der Bürger berufen Nachrichten: Recht & Gesetz 06.12.2005 11:14





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN