Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Waffengesetz Deutschland/EU SOFTAIR

Dies ist eine Diskussion zu Waffengesetz Deutschland/EU SOFTAIR innerhalb des Forums Europarecht

Umfrageergebnis anzeigen: SOFTAIR Waffen erlaubt?
Deutschland: unter 0,08 Joule Kein Waffenschein erforderlich (frei ab 14 Jahren) 1 33,33%
Deutschland: unter 0,5 Joule. Waffenscheinpflichtig (frei ab 18 Jahren) 0 0%
Deutschland: über 0,5 Joule illegal ( / ) 0 0%
Europarecht: Unter 0,5 Joule (FREI AB 14 JAHREN ERHÄLTNLICH) 2 66,67%
Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2007, 11:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Waffengesetz Deutschland/EU SOFTAIR

Immer wieder ist es so, das Jugendliche und gar Erwachsene, nicht genau wissen was legal und was illegal ist. Da gibt es das deutsche Recht und das europäische Recht und keiner blickt irgendwie durch,
woran man sich halten soll. Klar, klage ich nach und nach weiter, ist die letzt höchste Instanz der euuropäische Gerichtshof, doch muss das sein?

Nehmen wir an, jemand surft auf irgendeiner Auktionseite (wie Ebay). Dabei stößt er auf ein Angebot, welches ihn interessiert, in diesem Fall eine SOFTAIR Waffe. Laut Händler ist es voll und ganz legal, die
Ware zu ersteigern und zu besitzten. Und natürlich denkt sich jeder (nach der Anzahl der angebotenen Ware), das WENN sie illegal wären, die Auktionhalter solche Angebote verbieten und direkt herauslöschen.

Nun aber der Kniff. Laut deutschen Gesetz zählt eine SOFTAIR Waffe erst dann zu Spielzeug, wenn die Bewegungsenergie der Kugel die erzeugt wird UNTER 0,08 JOULE bleibt. Laut europäischen Gesetz zählt eine SOFTAIR Waffe erst zu Spielzeug wenn die Bewegungsenergie UNTER 0,5 JOULE bleibt.

Nun. Welches Gesetz trägt mehr Gewicht...
(Schließlich endet es am Ende zu gunsten, des Angeklagten)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 08:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nightmareone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Waffengesetz Deutschland/EU SOFTAIR

http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_1372.htm
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 10:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Waffengesetz Deutschland/EU SOFTAIR

Das wurde hier im Waffenrecht-Brett schon sehr ausführlich diskutiert.
Einfach einmal die Suchfunktion benutzen.

Auch nciht ganz desn feststellungsbescheid des BKA dabei ausser Acht lassen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Waffengesetz vor 1973 ? Waffenrecht 28.09.2006 23:03
Verstoß gegen das Waffengesetz Waffenrecht 09.06.2006 20:48
Zuverlässigkeit Waffengesetz und Steuerhinterziehung Waffenrecht 09.11.2005 17:01
Verstoß gg. Waffengesetz/Bedrohung Strafrecht / Strafprozeßrecht 06.03.2005 07:36
neues Waffengesetz Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.04.2003 15:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN