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Vorlagepflicht an EuGH o. Auslegungsbedürftigkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Vorlagepflicht an EuGH o. Auslegungsbedürftigkeit? innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 11:44
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Question Vorlagepflicht an EuGH o. Auslegungsbedürftigkeit?

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand ein bisschen besser mit Europarecht aus, als ich?!

Ich würde gerne wissen, wie das ist, wenn eine anzuwendende europarechtliche Norm nicht mehr auslegungsbedürftig ist (weil schon oft genug dch EuGH geklärt), aber das anwendende Gericht das letztinstanzliche ist.

Ist das letztinstanzliche Gericht IMMER zur Vorlage verpflichtet oder nur, wenn Norm erheblich und auslegungsbedürftig? In meinen Büchern ist das etwas missverständlich formuliert.

Schon mal vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 10:35
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Smile AW: Vorlagepflicht an EuGH o. Auslegungsbedürftigkeit?

Die Auslegungsbedürftigkeit ist also ein zur Voraussetzung gewordener Bestandteil einer Ausnahme nach acte-clair-Doctrin?!

Und die Ausnahmen gelten auch für letztinstanzliche Gerichte?

Vielen Dank!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 21:13
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Smile AW: Vorlagepflicht an EuGH o. Auslegungsbedürftigkeit?

Mensch, super!

Du hast mir echt riesig weiter geholfen! Irgendwie hatte ich mich die letzten Tage darin voll verbissen...

Danke!
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