Dies ist eine Diskussion zu Verstoss gegen EU Richtlinien innerhalb des Forums Europarecht
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| Verstoss gegen EU Richtlinien allgemeine Frage: wie geht man vor wenn eine Behörde bzw. ein Staat gegen EU-Richtlinien verstösst? Man nehmen An es gebe eine Richtlinie die besagt Staat A hat Dokumente von Staat B anzuerkennen und akzeptieren. Die Behörden im Staat A sagen aber, andere Länder interessieren uns nicht, auch nicht die EU. A la "le etat c'est moi!" Person X versucht es nett und geht zu verschiedenen leuten bei den Behörden (da ja prinzipiell keiner entscheiden will und immer alles auf andere schiebt) , redet mit Ihnen zeigt guck da steht: a) Ihr müsst es anerkennen! und selbst wann das nicht so wäre b) Was ihr was wissen wollt, müsst Ihr Euch aktiv darum küümmern (Opa ausbuddeln und nach dem Dreck unterm linken Daumen schauen obe der braun oder schwarz ist) und micht mir 104,53 Formulare geben, die ich dann bei X, Y und Z ausfüllen lassen muss. c) Was ihr von mir verlangt muss leicht zugägnlich sein (Den ausgebuddelten Opi dann noch auf den Rücken schnallen und 5x um den Eifelturm rennen) ist auch nicht korrekt. Das "Turm rennen" muss für mich leicht zugänglich sein und nicht 500km weit weg in Paris. Wie auch immer. Wie geht man am Besten vor um eine möglichst schnelle (also weniger als 15 Jahre) Lösung zu bekommen. Wenn möglich auch noch bezahlbar. a) Direkt zu einem Gericht, welches wäre zuständig? Ein Lokals, oder EU Gericht b) Beschwerde bei eine EU Verbraucherzentrale? Wenn ja welche und geht da dann was vorwärst? c) über die EU Kommision, wenn ja wo und geht da überhaupt was? d) andere Vorschläge (Ausser mit dem Präsidenten des Staates zu schlafen ;-) |
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| AW: Verstoss gegen EU Richtlinien Es kommt darauf an, was anerkannt werden soll.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Verstoss gegen EU Richtlinien Nehmen wir mal an es handelt sich um einen deutschen FahrzeugBrief im aktuellen EU-Format. Dieser sollte von allen Mitgliedstaaten eigentlich aktzeptiert werden und nich noch zusätzlich ein CoC verlangt werden. Geschweige den zusätzliche Tests zur Fahrzeugsicherheit. also nicht der allgemeine deutsche TüV, um zu schaun ob es noch verkehrssicher ist (wäre ja OK), sondern komplettes auseinandernehmen. Was auch nach momentanen technischen Spezifikationen erfolgen sollte. -> Was wiederum auch nicht EU konform ist da die Richtline eindeutig sagt es gelten die technischen Spezifikationen die zum Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs gültig waren. |
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| AW: Verstoss gegen EU Richtlinien Hatten wir das nicht gerade erst? Mahlzeit Bang Olafson |
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| AW: Verstoss gegen EU Richtlinien Wenn mein andere Beitrag gemeint ist, da ging es darum ob die Behörden sich an die Guideline halten müssen, bzw. ob jemand Erfahrungen hat in den Fall spezifisch für die Zulassung einees Autos nach Umzug. Die jetzte Frage hier war eher allgemein, da die Zulassung eines Autos ja nicht die einzige Herausforderung im freien Europa ist. Und Wie geht man dabei dann vor. Wäre ja nicht die erste Klage/Beschwerde gegen einen Staat wegen Verstoss gegen EU-Richtlinien und Behinderung des Marktes. Die Hypothetische Frage war wie packt man sowas am cleversten an. a) Eine Privatperson direkt bei Gericht b) èber Eine Verbraucherorganisation c) über die Politk (wobei man es ja eigentlich gern noch erleben würde ;-) ) c) .... was auch immer |
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| AW: Verstoss gegen EU Richtlinien Naja, zunächst drängt sich doch die Inanspruchnahme eines deutschen Verwaltungsgerichts auf, denn dieses hat auch europarechtliche Vorschriften anzuwenden - und es kann die Behörde verpflichten, die Zulassung durch zu führen, siehe auch § 1 StVG als Aspruchsgrundlage in Verbindung mit der einschlägigen EG-Richtline. Das Problem ist nur, ob aus der Richtlinie, die der antionalen Umsetzung bedarf, schon Rechte herzuleiten sind.
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