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Untätigkeitsklage vor dem EuGH? Statthaftigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Untätigkeitsklage vor dem EuGH? Statthaftigkeit innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 13.03.2008, 18:33
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Untätigkeitsklage vor dem EuGH? Statthaftigkeit

Hi,

muss man eigentlich, wenn die europ. Kommission es unterlässt ein Verfahren nach Art 226/ 227 EG einzuleiten, ggf. als dadurch betroffene natürliche oder juristsiche Person eine Untätigkeitsklage erheben, oder ist das völliger Quatsch?

wann ist denn dann eigentlich eine Untätigkeitsklage statthaft?

thanks
c.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 19:16
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AW: Untätigkeitsklage vor dem EuGH? Statthaftigkeit

Hi danke für die Antwort. Das ist sehr hilfreich.

Die Konstellation, die ich vor mir habe ist eigentlich der doc morris-fall, nur abgewandelt.
Drogerie-AG aus Österreich vertreibt in Österreich Kontaktlinsen. den Vertrieb an deutsche Kunden übers Internet wird vom deutschen Gewerbeaufsichtsamt verboten.

Man soll davon ausgehen, dass das Unternehmen den Rechtsweg beschritten hat und in der Revisionsinstanz unterlegen ist.

ein Verfahren nach Art. 226/22/7 EG wurde nicht eingeleitet.

Frage der AG, was sie jetzt noch tun kann:



Ich habe eine Verfass-B-. geprüft, wegen Verletzung von Art 101 I 2 GG, weil das Revisionsgericht
(--> ist das eigtl. immer das BVerwG??) gem. Art.234 III EG hätte vorlegen müssen.
Verletzung von Art. 28 EG wurde zuvor bereits geprüft und bejaht.



PS: Habe irgendwann schon mal in einer Fußnote was vom sog. Optikerfall gelesen, wahrscheinlich ist das genau das.


Grüße
c.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 09:43
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AW: Untätigkeitsklage vor dem EuGH? Statthaftigkeit

oh shit!

du meinst wohl den ungeschriebenen Haftungsanspruch der über eine Modifikation des § 839 BGB Art.34 GG gelöst werden kann.

ich krieg die Krise!
ich hab mir genau angeschaut, wie das aufgebaut wird,aber ich wär im Leben nicht drauf gekommen, dass das bei dieser Konstellation einschlägig ist!!!
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