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Umsetzung ins nationale Recht

Dies ist eine Diskussion zu Umsetzung ins nationale Recht innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 13.04.2006, 16:58
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Umsetzung ins nationale Recht

Hallo EU-Rechts-Expertenteam,

... die Umsetzung von Beschlüssen des Europäischen Parlaments in das jeweilige Nationale Recht stellt immer wieder ein gravierendes Problem dar. Dies kann man sicherlich dadurch erklären, dass manche EU-Gesetze nicht der Rechtsphilosophie einzelner EU-Mitglieder entsprechen. Frage: gibt es eine allgemein-verbindliche Richtlinie bis wann eine Gesetzesumsetzung in nationalem Recht erfolgt sein muss ?! oder wie wird dies in der Praxis gehandhabt. Ich bin davon überzeugt, dass eine Reihe von Gesetzen ohne Druck niemals von der nationalen Legistative angepasst werden würden ?! Sehe ich das richtig ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2006, 12:29
V.I.P.
 
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AW: Umsetzung ins nationale Recht

S.g.Forumsmitglied,

... danke für den Hinweis.

Ich denke mir, dass es zunächst einmal klüger ist die von Dir angeführte Gesetzesgrundlage in groben Zügen zu kennen. Daher meine Zusagefrage: Wie nennt sich die Gesetzesgrundlage die die Nationalstaaten verpflichtet zur Umsetzung in das jeweilige Nationalrecht. In welcher Rechtsgrundlage werden diese Fragen konkret geregelt ?!
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