Dies ist eine Diskussion zu Testament innerhalb des Forums Europarecht
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| Testament ich habe noch einmal eine Frage zum Erbrecht: angenommen, eine Erbengemeinschaft besteht aus Mutter und Sohn. Diese besitzen eine Eigentumswohnung über 2 Etagen. Die obere Etage (Dachgeschoss) habe der Sohn aus eigenen Mitteln zu Wohnzwecken ausgebaut. Die Mutter sei kürzlich verstorben. Die Mutter habe 2 Kinder gehabt, den Sohn und 1 Tochter, die bereits seit vielen Jahren tot ist. Die Tochter habe einen Sohn, der jetzt verheiratet und Vater einer Tochter ist. Der Sohn finde nun einen handschriftlichen Zettel, auf dem die Mutter erklärt, es sei ihr letzter Wille, der Sohn solle die Nießnutzung ihres Besitzes erben. Sollte er verkaufen, wäre die Kaufsumme mit dem Enkel zu teilen. Der Zettel trägt kein Datum und keine Unterschrift. Vom Rechtspfleger des Amtsgerichts habe der Sohn erfahren, dass nach der gestzlichen Erbfolge der Enkel 1/4 und er selbst 3/4 erbe. Kann der Zettel als ein gültiges Testament angesehen werden ? Besten Dank für Antworten ! Grüße Werner |
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| AW: Testament Zitat:
Die Hälfte des Sohnes gehört nicht zum Nachlass. Gesetzliche Erben der Mutter ist der Sohn sowie der Enkel je zur Hälfte. Somit hat der Sohn zu seiner Hälfte der Wohnung 1/4 der Mutter geerbt und besitzt dann (rein rechnerisch) 3/4 der Wohnung. Zitat:
Was hat das eigentlich mit Europarecht zu tun? |
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