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Subventionen

Dies ist eine Diskussion zu Subventionen innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 14.03.2010, 09:57
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Subventionen

Hallo,

mal ne Frage zur Subventionsgewährung:

Ich habe gelesen, dass sich ein Unternehmen, dass unrechtmäßig von der BRD Subventionen erhalten hat, diese auf jeden Fall zurückzugewähren hat.
§ 48 VwVfG sei europarechtskonform auszulegen usw.
Da stand auch, dass sich ein Unternehmen nicht auf Entreicherung berufen könne, da dadurch ja doch wieder durch die Hintertüre die Subvention wirksam wäre.

Meine Frage:
Besteht denn dann ein Staatshaftungsanspruch gegen die Behörde oder den Beamten, der die Subvention erteilt hat?
Im schlimmsten Falle hat man ja aufgrund der Subvention Aufträge erteilt (was weiß ich, Bau einer riesigen Fabrikanlage), was nun mit eigenen Mitteln nach Rückzahlung nicht mehr gestemmt werden kann, schlimmstenfalls droht die Insolvenz

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 10:17
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AW: Subventionen

Es fehlt hier meiner Meinung nach an einer Verletzung der Amtspflicht. Der Beamte, der die Subvention bewilligt, geht davon aus, dass alle Voraussetzungen vorliegen. Er weiss ja nicht, dass er getäuscht wurde.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 10:25
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AW: Subventionen

Nein, es soll darum gehen, dass der Beamte z.B. die Anzeigepflicht der Subvention vergisst gem. Art. 108 AEUV oder so.
Und gerade durch dieses Verhalten soll die Subvention erst gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Kann man da einen Amtshaftungsanspruch damit umgehen, dass ein generelles Wissen der Rechtslage zu Subventionen angenommen werden muss (also für das subventionierte Unternehmen) und somit keine Kausalität des Handelns für den Schaden vorliegt, da das Unternehmen von dem Verstoß hätte wissen müssen. Somit war mehr oder wenig das Handeln in Unkenntnis kausal?
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