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Strafzettel in Spanien

Dies ist eine Diskussion zu Strafzettel in Spanien innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 14:01
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Strafzettel in Spanien

Hallo,

bei einem Urlaub hat man an einem Tag in Granada in der Blauen (kostenpflichtigen) Zone geparkt und zwei Strafzettel erhalten, da man keinen Parkautomaten entdeckt hat. Ebenfalls war man noch mit dem Mietwagen unterwegs. Nun würde man gern wissen, welche Kosten da eventuell kommen könnten und diese ggf. gezahlt werden müssen, wenn ein etwaiger Bescheid in spanischer Sprache kommt.

Vielen Dank für eine Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 18:42
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AW: Strafzettel in Spanien

siehe hier
http://www.adac.de/infotestrat/ratge...g/default.aspx

eine Tabelle ( leider etwas älter )
http://www.autosieger.de/article12412.html

Also offenbar bis 90 Euro in Spanien.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 18:53
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AW: Strafzettel in Spanien

Zitat:
Zitat von Sandra79 Beitrag anzeigen
gezahlt werden müssen, wenn ein etwaiger Bescheid in spanischer Sprache kommt.

Vielen Dank für eine Antwort.
Das Schreiben vom Bundesamt für Justiz BfJ ist auf jeden Fall in deutscher Sprache.
Keine Idee wie die Behörden innerhalb der EU kommunizieren.
Ich kann mir vorstellen, das ein Gesuch aus Finnland in der Landessprache nicht vollstreckt wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 16:04
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AW: Strafzettel in Spanien

In der Praxis wird da nicht viel kommen da die Spanier schon innerhalb ihres Landes Schwierigkeiten haben Strafzettel einzutreiben. Wenn das aber mit einem Mietwagen war, koennte die Mietwagenfirma ev. die Kosten per Kreditkarten einziehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 18:51
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AW: Strafzettel in Spanien

Zitat:
Zitat von vater_ratlos Beitrag anzeigen
In der Praxis wird da nicht viel kommen da die Spanier schon innerhalb ihres Landes Schwierigkeiten haben Strafzettel einzutreiben. Wenn das aber mit einem Mietwagen war, koennte die Mietwagenfirma ev. die Kosten per Kreditkarten einziehen.
Jein.

Die ausländischen Behörden ermitteln den Halter über die deutschen Behörden. Dann bekommen sie als Halter die Mietwagenfirma genannt. Und die wird zunächst von den spanischen Behörden angeschrieben, mit der Aufforderung den Fahrer zu benennen, welchen sie aus ihren Mietunterlagen ersehen kann.

Die Kosten für den Arbeitsaufwand der Fahrerbenennung an die spansichen Behörden (Schriftverkehr) stellen die Mietwagenfirmen in der Regel dem damaligen Mieter in Rechnung. Dies dürfte sich so um die fünf bis zehn Euro handeln.

Die eigentlich Verwarnung oder das eigentliche Bußgled, sollte die Mietwagenfirma dies ausnahmsweise verauslagen/bezahlen, kann die Mietwagenfirma nicht beim ehemaligen Mieter geltend machen.
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