Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Strafbefehl aus der Schweiz

Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl aus der Schweiz innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 13:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 43
Keine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Strafbefehl aus der Schweiz

Nehmen wir an Autofahrer A hat im Herbst vergangenen Jahres eine Strafanzeigen bescheid aus der Schweiz bekommen bzgl. einer Fehleinordnung in einer Spur über 100CHF.
Diese hat er ignoriert und ebenso nicht bezahlt.
Vor einigen Tagen kommt aus der Schweiz nun ein Strafbefehl per Post ins Haus in dem noch höhere Kosten aufgeführt sind, die A begleichen soll, ansonsten droht Freiheitsentzug.

Was wären die Konsequenzen, wenn A dieses Schreiben wieder ignoriert?

Hat die Schweiz in Deutschland eine Vollstreckungsgewalt? Helfen die deutschen Behörden der Schweiz bei der Vollstreckung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 11:22
weg weg ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 25
Keine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weg hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

M.e. ist es so, dass die deutsche Polizei die Fahrerermittlungen für die Schweizer tätigt, sofern es sich nicht um Verwarnungstatbestände handelt. Zahlst du nicht, kannst du damit rechnen, dass du bei einer erneuten Einfahrt in die Schweiz und einer Überprüfung das Geld bezahlen mußt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 18:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 43
Keine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

Somit hat der Autofahrer A nichts zu befürchten, solange er sich 2 Jahre nicht in die Schweiz begibt (2 Jahre ist doch die Verjährungsfrist, oder)?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 19:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

http://www.autobild.de/artikel/bussg...d-1299629.html
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 08:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 43
Keine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

In dem Artikel gehts doch um die EU und das neue Gesetz.
Die Schweiz ist doch nicht in der EU, somit kann die Schweiz keinen Gebrauch von dem neuen gesetz machen, oder?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 13:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

Zitat:
Zitat von brainpool Beitrag anzeigen
In dem Artikel gehts doch um die EU und das neue Gesetz.
Die Schweiz ist doch nicht in der EU, somit kann die Schweiz keinen Gebrauch von dem neuen gesetz machen, oder?
Kann mich auch nicht erinnern das geschrieben zu haben!
Ich wollte eigentlich nur mit einem Artikel das unterstreichen was schon geschrieben wurde
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 13:48
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 43
Keine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, brainpool hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafbefehl aus der Schweiz

Das hab ich ja auch nicht behauptet. War lediglich eine allgemeine Frage, ob das neue gesetz auch für Strafen aus der Schweiz greift.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Strafbefehl Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.07.2010 17:42
Strafbefehl Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.05.2010 11:40
Strafbefehl Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.11.2008 20:04
Strafbefehl ?! Recht der Strafverteidigung 27.02.2007 12:01
Strafbefehl Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.01.2006 23:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN