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Sitzverlegung im Eu Raum

Dies ist eine Diskussion zu Sitzverlegung im Eu Raum innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 21.10.2008, 19:34
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Sitzverlegung im Eu Raum

Soweit ich dass richtig verstanden habe, ist es so dass der EuGH (nach Centros, Überseering und Inspire Art) für den Zuzug einer in einem anderen EU- Mitgliedsstaat wirksam gegründeten Gesellschaft nach Deutschland die Anerkennung deren Partei- und Rechenfähigkeit verlangt.

Wieso kann die Gesellschaft dann nicht im deutschen Register eingetragen werden?
Ist die Tochtergesellschaft trotzdem Rechts- und Parteifähig?
Wer haftet und nach welchem Recht?
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