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Schießscheiben

Dies ist eine Diskussion zu Schießscheiben innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 04.08.2005, 08:16
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Schießscheiben

X will Schießscheiben mit Abbild des Papstes durch Deutschland nach Polen transportieren. Diese sind dort verboten. Brandenburgische Polizei stellte sie sicher. Sicherstellung rechtsmäßig? Vielen Dank für eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2005, 08:54
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AW: Schießscheiben

Bitte was?

Das ist ja wohl mehr als geschmacklos.

Man mag über das "Bodenpersonal" der Kirchen so seine eigene Meinung haben, und diese sicher auch äußern, aber bitte ... etwas mehr Niveau.

Ich spare mir weitere Kommentare ...
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2005, 08:59
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AW: Schießscheiben

Das ist ei aktueller Fall aus meinem Studium, ob du es glaubst oder nicht....GR-Prüfung soll außen vor gelassen werden...
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 10:28
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AW: Schießscheiben

Hallo,

wer denkt sich so ein Dummfug aus?

Vielleicht kommt hier das Europa-Recht überhaupt nicht zum Tragen.

Wenn jemand Bilder in großer Stückzahl herstellen möchte, dann braucht er dafür die zustimmung der abgebildeten Person.
Das dürfte auch (oder gerade dann) gelten, wenn diese Person prominent ist und man versucht mit diesem Bild (in welcher Form auch immer) gewerblich zu handeln.
(Vermutlich gibt es da noch eine Lücke für die Presse, sonst wären Paparazzi arbeitslos.)

Das wäre dann Kunsturhebergesetz, gegen das diese Bilder (wieder egal in welcher Form) verstoßen und nach dem man sie wohl beschlagnahmen könnte.

Da ich kein Jurist bin, ist alles ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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