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Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Dies ist eine Diskussion zu Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 13:36
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Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Hallo,

ich habe eine ganz abstrakte Frage.


Wo finde ich Art. 2 SDÜ? Ich habe im Internet gelesen, dass dieser keine Wirkung mehr entfaltet.
Ist es war, dass Art. 2 SDÜ aufgehoben wurde? Wenn ja, wurde er in andere Normen entsprechend ergänzt?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Liebe Grüße

Florian
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 11:19
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AW: Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Zitat:
Zitat von BeneQ
Lt. diesem Link ( http://www.aufenthaltstitel.de/schen...einkommen.html ) wurde Art. 2 SDÜ durch Art. 39 Grenzkodex aufgehoben.
Genau diese Internetquelle habe ich auch schon gefunden..
Bei meiner anstehenden Argumentation mag ich mich jedoch nicht nur auf jene stützen.

Trotzdem danke für dein Bemühen!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 15:55
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AW: Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Zitat:
Zitat von BeneQ
Warum nicht? Seit der Vergemeinschaftung dürfte das SDÜ den Rang von Sekundärrecht haben, also auch durch Verordnungen abänderbar sein. Suche dir doch einfach den Grenzkodex im Amtsblatt L, dann hast du eine zitierfähige Quelle.
Danke für den Tipp.
Zur Vollständigkeit halber (von BeckOnline):

Art. 2–8 aufgeh. mWv 13. 10. 2006 durch VO v. 15. 3. 2006 (ABl. Nr. L 105 S. 1)
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 17:26
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AW: Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Hallo,

noch eine weitere Frage, dieses Abkommens betreffend (oder auch nicht?!).

Auf welcher Ermächtigungsgrundlage kann eine vorrübergehende Grenzkontrolle durch die Polizei gerechtfertigt werden (insbesondere bei Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung)?

Liebe Grüße

Florian
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