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Schengen - freier Personenverkehr

Dies ist eine Diskussion zu Schengen - freier Personenverkehr innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 27.02.2008, 22:02
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Schengen - freier Personenverkehr

Hallo,

Ich habe gleich zwei Fragen zum Verhälts von Schengen zum Gemeinschaftsrecht:

1. Gibt es einen Unterschied zwischen "freiem Personenverkehr" und "Freizügigkeit" im Europarecht?

2. Haben Angehörige von Drittstaaten, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr besitzen (Norweger, Isländer), Freizügigkeitsrechte wie Unionsbürger?


Wer kann mir weiterhelfen?

Beste Grüße
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Alt 16.03.2008, 09:54
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

der kleine aber feine Unterschied liegt im Völkerrecht und Art 23 GG
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 10:30
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

Ich weiss nicht, ob das hier was zur Sache tut, aber im letzten halben Jahr ist es zweimal passiert, dass deutsche Taxifahrer in Dänemark festgenommen wurden, weil sie "Nicht-Deutsche-Menschen" nach Dänemark befördert haben, ich bin mir nciht sicher, ob in beiden Fällen Menschen afghanischer Herkunft waren...

Der Vorwurf, war, meine ich, "Schlepperei"...

Also sollten m.M. Taxifahrer in Flensburg einen Grundkurs in Ausländer- und Asylrecht bekommen und sich bei grenzüberschreitenden Fahrten IMMER die Papiere aller Personen zeigen lassen...

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 16.03.2008, 11:08
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Exclamation AW: Schengen - freier Personenverkehr

Zitat:
Zitat von Dopamin
Ich weiss nicht, ob das hier was zur Sache tut, aber im letzten halben Jahr ist es zweimal passiert, dass deutsche Taxifahrer in Dänemark festgenommen wurden, weil sie "Nicht-Deutsche-Menschen" nach Dänemark befördert haben, ich bin mir nciht sicher, ob in beiden Fällen Menschen afghanischer Herkunft waren...

Der Vorwurf, war, meine ich, "Schlepperei"...

Also sollten m.M. Taxifahrer in Flensburg einen Grundkurs in Ausländer- und Asylrecht bekommen und sich bei grenzüberschreitenden Fahrten IMMER die Papiere aller Personen zeigen lassen...

Dopamin

Wozu ein Grundkurs, das Schleusung verboten ist weiß doch jeder
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 11:16
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

Ja sicher, aber es geht hier um TAXIFAHRER die m.W. nicht gesetzlich verpflichtet und auch nciht berechtigt sind, erst den Aufenthaltsstatus Ihrer Fahrgäste zu überprüfen, oder habe ich da was nicht mitbekommen (kann ja durchaus sein)...?

Dopamin
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Alt 16.03.2008, 11:19
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

Zitat:
Zitat von Dopamin
Ja sicher, aber es geht hier um TAXIFAHRER die m.W. nicht gesetzlich verpflichtet und auch nciht berechtigt sind, erst den Aufenthaltsstatus Ihrer Fahrgäste zu überprüfen, oder habe ich da was nicht mitbekommen (kann ja durchaus sein)...?

Dopamin

das sind die nicht. aber wenn sie die über die Grenze bringen Schleusen die.
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Alt 16.03.2008, 11:30
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste abgelehnte Fahrgast wegen Diskriminierung (zu recht) klagen wird...

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Alt 16.03.2008, 11:35
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Exclamation AW: Schengen - freier Personenverkehr

Zitat:
Zitat von Dopamin
Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste abgelehnte Fahrgast wegen Diskriminierung (zu recht) klagen wird...

Dopamin

Ablehnen darf der Taxifahrer nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 12:03
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

Na toll - ablehnen darf er nciht, kontrollieren auch nicht also muss ein Taxifahrer in Grenznähe die Menschen bis zur Grenze fahren und dort aussteigen lassen, und hinter der Grenze (nach der Personenkontrolle durch den Zoll?) wieder einsammeln und weiterfahren, oder was?

Das ist doch Irrsinn!!!

Dopamin
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Alt 16.03.2008, 14:20
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AW: Schengen - freier Personenverkehr

es gibt doch keine Grenzkontrolle
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