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Rückerstattung bzw. Auszahlung der Rentenbeiträge bei Auswanderung

Dies ist eine Diskussion zu Rückerstattung bzw. Auszahlung der Rentenbeiträge bei Auswanderung innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2006, 19:55
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Question Rückerstattung bzw. Auszahlung der Rentenbeiträge bei Auswanderung

Hallo,
Ein Auswanderer erhält nach entsprechender Wartezeit und Aufenthalt im Ausland (außerhalb der EU) lediglich den Arbeitnehmeranteil der eingezahlten RV-Beiträge ausgezahlt.
Der Arbeitgeberanteil jedoch wird nicht ausgezahlt und dieser verbleibt bei der Rentenkasse.
Obwohl die gesamten Beitragszahlungen für und auf das Rentenkonto des Auswanderers und auch für die Berechnung der Rente dann entsprechend in Ansatz gebracht werden sofern dieser in Deutschland in Rente geht wird der Arbeitgeberanteil im Falle einer Auswanderung einbehalten.

Wie verhält es sich in anderen EU-Staaten?

Entsprich diese Vorgehensweise dem EU-Recht?

Gibt es evtl. schon Verfahren oder Urteile in dieser Angelegenheit?

Wie stellt sich diese Sache verfassungsrechtlich dar?

In der heutigen Wirtschaftssituation Deutschlands und auch der steigenden Anzahl von Auswanderern wird diese Thematik immer aktueller.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 10:49
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AW: Rückerstattung bzw. Auszahlung der Rentenbeiträge bei Auswanderung

Verstößt zumindest nicht gegen dt. Verfassungsrecht siehe NJW 1988, 255 ff.
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