Dies ist eine Diskussion zu personenunabhängige Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Forums Europarecht
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| personenunabhängige Dienstleistungsfreiheit Ich hätte nochmal eine Frage zur Dienstleistungsfreit, genauer gesagt zur personenunabhängigen DLF. Dort gilt ja: Weder der Dienstleistungserbringer noch der Dienstleistungsempfänger überschreitetet eine Grenze, sondern nur die Dienstleistung selbst. (zb beim Ausstrahlen und Empfangen von Fernsehsendungen). Meine Frage nun: Wer kann sich auf die personenunabhängige DLF berufen? Nur Unionsbürger? Oder ist das dann so wie bei der Warenverkehrsfreiheit, bei der der Begünstigte die Ware ist und es auf die Staatsangehörigkeit des Eigners nicht ankommt. Eine Antwort wär super! Vielen Dank und liebe Grüße. |
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