Dies ist eine Diskussion zu Neue EU-Richtlinie! innerhalb des Forums Europarecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Neue EU-Richtlinie! Ich weiß nicht genau in welches Forum es genau reinpaßt!Ich denke hier am Besten, da es sich um eine neue EU-Richtlinie handelt! Gemäß der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung vom 06.02.08 sind (in diesem Fall,also bei künstlicher Befruchtung) Kinderwunschkliniken nach § 12.1 verpflichtet, Untersuchung auf HIV-Antikörper bei beiden Ehegatten sowie auf HBsAg bei der Frau, vor dem Behandlungsstart durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse stellen eine Startvoraussetzung für die Behandlung dar. ... Durch eine neue Richtlinie (2004/23/EG) und deren Umsetzungsverordnung in Deutsches Recht (...)sind die Kinderwunschkliniken verpflichtet, beide Partner auf HIV-Antikörper, Hepatitis B-Antigen, Hepatitis B Core-Antigen und Hepatitis C-Antikörper zu untersuchen. Im zusammenhang mit der Kinderwunschbehandlung sind diese GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Untersuchungen noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (EBM) aufgenommen worden und müssen deshalb privatärztlich in Rechnung gestellt werden. (Pro Paar: 144,56) So: Entschuldigt dass die Vorgeschichte so lang geworden ist, aber ich habe sie schon versucht so weit es geht zu kürzen! :-) Jetzt meine Frage an Experten und alle Wissenden: Würde es nicht eine Möglichkeit bestehen z.B. in Form einer Sammelklage aller Betroffenen gegen die "NICHT-Bezahlung" dieser Untersuchung anzugehen? Es kann doch nicht sein, dass der Bundesausschuss so ein Gesetz verabschiedet und die Patienten auf den Kosten sitzen bleiben?! Wie sähe der Fall, rein fiktiv juristisch aus mit diesem vorgehen? Bestände eine Möglichkeit? Danke schonmal Gruß Thomas |
| |||
| AW: Neue EU-Richtlinie! Ich bin kein SGB-Fachmann, aber meine Meinung ist: 1. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. 2. es besteht ein Unterschied zwischen dem Gesetzgeber und den gesetzlichen Krankenkassen. Diese entscheiden in Eigenregie, welche diagnostischen und therapeutischen Verfahren sie erstatten. Erster Anhaltspunkt ist immer der Nachweis eines therapeutischen oder diagnostischen Nutzens. Nun ist beides (so bitter das auch klingt) für eine künstliche Befruchtung in Hinblick auf die HiV- und Hepatitisserologie nicht vorhanden. Dass der gemeinsame Bundesausschuss auf die Untersuchungen trotzdem drängt ist verständlich. Ich gehe davon aus, dass die Untersuchungen früher oder später auch in den Leistungskatalog aufgenommen werden und dann zur Hälfte erstattet werden, aber das kann noch dauern. Natürlich ist die Klage eines betroffenen Paares gegen die KK möglich. Alternative: mit der Rechnung zum Sachbearbeiter gehen und hoffen, dass er die schwarze Kasse öffnet. So hart es klingt: im Vergleich zu den Kosten einer ivF oder ICSI ist die Summe von 145 Euro ein Klacks.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Neue EU-Richtlinie! Dankeschonmal für diesen Beitrag! Insgesamt ist das schon richtig...die Kosten einer kompletten ICSI sind im Vergleich zu 145....naja...aber es geht ja auch darum, dass fiktive Pärchen auch noch auf einen Großteil der ICSI-Kosten sitzen bleiben und das fiktive Paar um jeden kämpfen muss und für solche Gesetzesentscheidungen wenig verständnis hat. Was das eine oder andere betroffene Paar von der Untersuchung und den Sinn dieser Untersuchung selbst hält, kann man in entsprechenden anderen Foren nachlesen.... Zitat:"Was unterscheidet eigentlich die Übertragung von Samen bei einer IVF unter Partnern von der häuslichen Übertragung von Körperflüssigkeiten...?" ... "Soll man davor auch jedesmal auch einen Test machen?" ...nur mal so als Gedankenanregung..! Ich bitte um weitere Meinungen. |
| |||
| AW: Neue EU-Richtlinie! Zitat:
Der heimische Verkehr findet in der ureigenen Privatsphäre statt (na ja, meistens). Die Entscheidung, eventuell ein Kind mit schweren Gesundheitsschäden zu kriegen, wird von dem Paar allein gefällt und kein Dritter ist daran beteiligt. Bei einer assistierten Befruchtung ist ein Team von Ärzten und weiterem Personal mitbeteiligt und damit indirekt auch verantwortlich. Dieses Team - und auch derjenige, der sich an den Kosten beteiligt, also der Staat, hat ein berechtigtes Interesse daran, nicht für die Zeugung eines hepatitis- oder HIV-infizierten Kindes verantwortlich zu sein und diese nicht auch noch finanzieren zu müssen. Ich denke, das ist wohl verständlich. Reden wir doch mal Tacheles: für die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen ist auch der Nachweis eines ausreichenden Rötelnschutzes notwendig, um die Gefahr einer schrecklichen Rötelnembryopathie zu beseitigen. Warum beschwerst Du Dich nicht über diese Pflichtuntersuchung? Da scheint es Dir egal zu sein. Oder wusstest Du nicht, dass das auch gemacht wird? Oder wird die Untersuchung bezahlt und deshalb "geschluckt"? Abgesehen davon: ich würde absolut sicher damit rechnen, dass ein Paar klagen würde, wenn ihr Kind HB/HC oder HIV-infiziert zur Welt kommen würde. Argument wäre die Unterlassung der Untersuchung, bzw. dass nicht genügend auf die Untersuchung gedrängt worden wäre.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Neue EU-Richtlinie! An: Humungus: 1. Den betroffenen Paaren ist sehr viel an der Gesundheit des ungeborenes Kindes und sich selbst gelegen.Niemals würden sie das Leben dieser Personen gefährden. 2. Der Staat hat kaum Interesse daran möglichst gesunde Kinder mittels künstlicher Befruchtung zeugen zu lassen, da es den Ärzten und dem Personal in Deutschland bei der Übertragung der befruchteten Eizellen nicht erlaubt ist eine Auswahl zu treffen, welche Eizellen die geeignetesten sind. Das ist in anderen Ländern anders. 3. Bei Start der gesamten Therapie werden diese Untersuchungen sowieso schon gemacht. 4. Innerhalb eines Therapiezyklus von 4 Wochen kann eine z.B. HIV-Infektion sowieso nicht festgestellt werden. 5. Die Untersuchung auf HIV ist in Deutschland immernoch freiwillig, oder nicht? Läßt man diese Untersuchung nur nicht durchführen, verweigern die Ärzte die Weiterführung der Behandlung! Na das ist ja absolut gerecht! 6.Eine Abtreibung wird in Deutschland zu 100% von den Kassen übernommen. Den den Wunsch auf ein neues Leben nicht! Da werden einem nur Kosten erteilt! Also das sind die Fakten, jetzt schreib mir nochmal ich bin Oberflächlich! Das kannst du bitteschön den Ärzten und Krankenkassen schicken die in dem Bundesausschuß sitzen!!!! Ich würde mein Kind auch gegen Röteln Impfen wenn es nicht bezahlt wird! Das hat damit NICHTS zu tun! An Goldbart: Du hast völlig recht! Du hast mein Posting verstanden! ;-) An ALLE: Bitte um weitere Meinungen! |
| |||||
| AW: Neue EU-Richtlinie! Zitat:
"Am geeignetsten" - darüber lässt sich nicht nur medizinisch, sondern auch ethisch streiten. Es ist nicht sicher, dass eine Blastozyste "geeigneter" ist als ein Vorstadium. Natürlich ist sie weiter entwickelt und einige Entscheidungen nach dem "alles-oder-nichts-Prinzip" sind schon gefallen. Die Zahlen der Länder mit und ohne Auswahl unterscheiden sich allerdings nicht so gravierend. Abgesehen davon, mal offen gesagt: ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland ein wenig länger abgewartet wird und selektiert wird. Auch, wenn es niemand zugibt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Neue EU-Richtlinie! Humungus schrieb: "Ich gehe davon aus, dass die Untersuchungen früher oder später auch in den Leistungskatalog aufgenommen werden und dann zur Hälfte erstattet werden, aber das kann noch dauern." Das ist denkbar. Und genau hier liegt auch wohl der Knackpunkt. Fiktive Paare kommen bis dahin in den Selbstzahlerbereich und manch einer fühlt sich benachteiligt. Bis dahin ist aber dagegen nichts zu machen. Oberflächlich finde ich den Gedankengang nicht, denn er ist nachvollziehbar. Nur die Verhältnismäßigkeit zur Hauptsache stimmt irgendwie nicht. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Neue EU-Richtlinie: Mehr Sicherheit bei Nadelstichen | Nachrichten: Wissenschaft | 18.03.2010 13:00 |
| Neue EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Kraft | Nachrichten: Arbeitsrecht | 09.06.2009 10:45 |
| Silvesterfeuerwerk 2007 - Neue Richtlinie für ein europaweit einheitliches Qualitäts- und Sicherheitsniveau von Feuerwerksartikeln | Nachrichten: Wissenschaft | 19.12.2007 16:00 |
| AGB Flugzeitänderung vs EU Richtlinie | Reiserecht | 04.09.2007 21:06 |
| Neue Richtlinie stärkt MHH als Zentrum für Risikoschwangerschaften | Nachrichten: Wissenschaft | 23.01.2006 14:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios