Dies ist eine Diskussion zu Mord, Polizei Ermittlungen wieder aufnehmen innerhalb des Forums Europarecht
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| Mord, Polizei Ermittlungen wieder aufnehmen folgender fiktiver Fall: Die Polizei hat bei einem Todesfall die "Diagnose" Selbstmord gestellt. Der Fall wurde daraufhin sofort geschlossen. Der Tode ist kein Deutscher, stammt aber aus Europa und lebte seit einigen Jahren in Deutschland. Nach der Überführung des Leichnahms in sein Heimatland hat die dortige Gerichtsmedizin erneut eine wesentlich ausgiebigere Obduktion veranlasst. Im deutschen Report sind keinerlei Verletzungen festgehalten. Die Obduktion seines Heimatlandes hat mehrere signifikante Verletzungen am Leichnahm festgestellt und in deren Bericht beschrieben. Selbstmord wird auf Grund meherer Untersuchungsergebnisse nahezu ausgeschlossen. Wie kann die Deutsche Justiz/Polizei nun bewegt werden den Fall wieder aufzunehmen und weiter zu ermitteln? Die neuen Obduktionsberichte wurden den Deutschen Behörden längst mitgeteilt - Deutschland antwortet jedoch nicht ... Was kann man tun?? Danke vorab! |
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| AW: Mord, Polizei Ermittlungen wieder aufnehmen Zumindest auch diesen Thread über "Ändern" löschen, da Mehrfachposts nach den Forenregeln unerwünscht sind. Hier gehts weiter Polizei Ermittlungen wieder aufnehmen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Mord, Polizei Ermittlungen wieder aufnehmen Wer sind denn "die deutschen Behörden", die schon informiert wurden? Die Staatsanwaltschaft sollte sich dafür schon interessieren und die Ermittlungen wieder aufnehmen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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