Dies ist eine Diskussion zu Möglichkeiten EU innerhalb des Forums Europarecht
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| Möglichkeiten EU Angenommen, ein Bürger eines EU-Mitgliedslandes wird in diesem Land durch die Staatsanwaltschaft als Mitbeschuldigter in einen langjährigen zähen Prozess involviert. Nach zahlreichen Prozesstagen wird der Besagte in erster Instanz freigesprochen. Er trägt aber einen nicht unbeachtlichen Aufwand an Anwaltskosten, Arbeitsausfall, Reisespesen usw. In dem Land muss er dies auch tragen, soweit er der Staatsanwaltschaft keine groben bzw. fahrlässigen Fehler nachweisen kann, was aber mit hoher Gewissheit ausgeschlossen werden kann. Bei dem Land handelt es sich nicht um Deutschland und ich weiß auch nicht wie sich so ein Fall in Deutschland abspielen würde. Meine Frage ist aber, ob der Besagte irgendwelche Möglichkeiten der EU ausschöpfen könnte, um den ihm entstandenen Schaden wieder gutmachen zu können. Vielen Dank im Vorraus Grüße Peter |
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| AW: Möglichkeiten EU Ich sehe keine Chancen, außer in dem Land, in dem sich das Strafverfahren abgespielt hat und nach dem Recht dieses Landes. Soweit danach nichts zu holen ist: Allgemeines Lebensrisiko.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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