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Mit einer Maitrise en Droit zum RA

Dies ist eine Diskussion zu Mit einer Maitrise en Droit zum RA innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 11.04.2007, 13:56
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Mit einer Maitrise en Droit zum RA

Ich habe vor zehn Jahren eine Maitrise en Droit in Frankreich erworben und in den letzten Jahren einen vollkommen unjuristischen Beruf ausgeübt. Mittlerweile reizt mich eine Anwaltstätigkeit doch und ich frage mich, wie ich am schnellsten dazu komme, diese ausüben zu können.

Meine Fragen an die Experten:

- Ermöglicht mir die Maitrise den Zugang zum deutschen Referendariat?
- oder ist dafür eine Zusatzprüfung nötig
- Wird die Maitrise in England anerkannt und wie ist die Anwaltsausbildung dort geregelt
- Hat jemand sonst eine Idee, wie ich den klassischen Weg (erstes + zweites deutsches Staatsexamen) etwas abkürzen kann?
- Wie wird die Rechtssprechung zum Fall Morgenbesser in Deutschland geregelt?

Ich freue mich über Ideen und Anregungen
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 01:06
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AW: Mit einer Maitrise en Droit zum RA

Mit der Maitrise komtm man in D. leider nicht weit. Hier ist alles sehr sehr knservativ geregelt, und es führt nur ein Weg nach Rom, der über das 1. u. 2. Staatsexamen. Ausnahmen gibt es über das EuRAG, das aber hier nicht einschlägig ist. Evtl. lässt sich über die Diplomanerkennungsrichtlinie die Maitrise als 1. Staatsexamen anerkennen, dazu kann ich dann auch darauf verweisen. Ansonsten sind Anerkennung immer sehr schwierig, weil jedes Land denkt, es habe die beste Juristenausbildung.
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