Dies ist eine Diskussion zu Mit einer Maitrise en Droit zum RA innerhalb des Forums Europarecht
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| Mit einer Maitrise en Droit zum RA Meine Fragen an die Experten: - Ermöglicht mir die Maitrise den Zugang zum deutschen Referendariat? - oder ist dafür eine Zusatzprüfung nötig - Wird die Maitrise in England anerkannt und wie ist die Anwaltsausbildung dort geregelt - Hat jemand sonst eine Idee, wie ich den klassischen Weg (erstes + zweites deutsches Staatsexamen) etwas abkürzen kann? - Wie wird die Rechtssprechung zum Fall Morgenbesser in Deutschland geregelt? Ich freue mich über Ideen und Anregungen |
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| AW: Mit einer Maitrise en Droit zum RA Mit der Maitrise komtm man in D. leider nicht weit. Hier ist alles sehr sehr knservativ geregelt, und es führt nur ein Weg nach Rom, der über das 1. u. 2. Staatsexamen. Ausnahmen gibt es über das EuRAG, das aber hier nicht einschlägig ist. Evtl. lässt sich über die Diplomanerkennungsrichtlinie die Maitrise als 1. Staatsexamen anerkennen, dazu kann ich dann auch darauf verweisen. Ansonsten sind Anerkennung immer sehr schwierig, weil jedes Land denkt, es habe die beste Juristenausbildung. |
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