Dies ist eine Diskussion zu Mini - Übungsklausur - Wahrenverkehrsfreiheit innerhalb des Forums Europarecht
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| Mini - Übungsklausur - Wahrenverkehrsfreiheit Habe hier folgenden ER Übungsfall und meine Lösung. Wäre super wenn ihr mir sagen könnte was falsch/richtig ist ![]() Ich mache gerade meinen BWL Master also muss das juristische Detail Level nicht allzu ausgeprägt sein. Vielen Dank für eure Einschätzung. Erdöl wird knapp und teuer. Investitionen in neue Windkraftanlagen sollen attraktiver gemacht werden. Dazu wird folgendes "Stromeinspeisegesetz" beschlossen. §1 Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den in ihrem nationalen Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen. Ist diese Regelung mit der Warenverkehrsfreiheit vereinbar? Prüfen Sie in einem Gutachten Meine Lösung: In der Verpflichtungsabnahme könnte ein Verstoß gegen §28 AEUV vorliegen Schutzbereich: Ware - körperlicher handelbarer Gegenstand der Geldwert hat körperlichkeit auch bei Strom anzunehmen Ware - JA Beschränkung Handel mit der Ware müsste mengenmäßig oder in sonstiger Weise beschränkt worden sein Beschränkung ist jede Maßnahme die die Einfuhrt einer Ware dem Wert oder der Menge nach begrenzt. Nach der Dassonville Formel gilt: eine Beschränkung ist jede Maßnahme die geeignet ist (...) zu behindern. Beschränkung nach Dassonville (Nachteile für Ausländische Stromproduzenten die ihre Energie nach Deutschland verkaufen wollen) Mittelbar und potentiell - deutsche Energieversorger hätten dann vllt. kein Interesse mehr an ausländischem Strom Staatlicher Charakter Maßnahme muss Staat zugerechnet werden können Gesetz --> Parlament veranlasst Staatliche Maßnahme - JA Zusammenhang mit Grenzüberschreitung Beschränkung müsste Diskriminierung ausländischer Ware oder sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben. Es liegt keine Andersbehandlung vor, aber es tritt eine tatsächliche Ungleichbehandlung ein. Also liegt eine grenzüberschreitende Beschränkung vor. Rechtfertigung Einfuhrbeschränkung könnte gerechtfertigt sein. Da unterschiedslos --> Cassis-de-Dijon Formel. Jedes zwingende Erfordernis. Hier Umweltschutz. Verhältnismäßigkeit Geeignet: JA Erforderlich: NEIN .. z.B. Subventionen oder ähnliches Ergebnis: Es liegt ein Verstoß gegen §28 AUEV vor Eure Meinung ? VIelen lieben Dank ! |
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