Dies ist eine Diskussion zu Landesminister im EU Rat innerhalb des Forums Europarecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Landesminister im EU Rat ich bin neu hier. Meine Frage ist, ob ein Landesminister im Ministerrat der EU verfassungswidrig ist, wenn die EU über eine VO debattiert über Stammzellenforschung. Wie ist das mit der Gesetzgebungskompetenz? Wann darf ein Landes(!)minister in den Rat? Und wenn es verfassungswidirg ist, ist die Verordnung dan nichtig? Vielen Dank für hoffentlich viele hilfreiche Antworten. |
| |||
| AW: Landesminister im EU Rat Wau! Das ging flott danke."Zur deutschen Rechtslage: Guckst du Art. 23 GG und das zugehörige Ausführungsgesetz." Gentechnik und der ganze Mist ist Art. 74 I nr. 26 GG aber das ist ja keine ausschließliche Gesetzgebung der Länder, sondern konkurrierende. Haben die Länder dann trotzdem ein Mitsprachrecht oder müssten zumindest beteiligt sein, sodass einer von den Landesministern zum "(Minister-)Rat der Europäischen Gemeinschaften" geschickt werden kann??? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios