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Knöllchen aus Amsterdam

Dies ist eine Diskussion zu Knöllchen aus Amsterdam innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 04.01.2011, 19:31
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Knöllchen aus Amsterdam

Hallo,

Wenn jemand jetzt erst einen Strafzettel vom 02.08.2010 aus Amsterdam bekommt, muss er diesen zahlen? Das EU-Gesetzt, nach dem Strafzettel aus dem Ausland bezahlt werden müssen, kam ja erst später raus.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Kai
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 03:11
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AW: Knöllchen aus Amsterdam

Eine späte Antwort, aber immerhin eine:

Am 28.10.2010 ist das Geldsanktionsgesetz in Kraft getreten. Es beruht auf einem europäischen Rahmenübereinkommen und einer entsprechenden Richtlinie. Nach diesem Gesetz können nun u.a. auch Bußgeldbescheine aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Dies gilt jedoch grundsätzlich erst ab einer Bußgeldhöhe von 70 €. Erwähnenswert ist insbesondere auch, dass das Geldsanktionsgesetz "rückwirkende" Auswirkungen haben kann. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitpunkt des Verstoßes, sondern das Datum auf dem Bescheid. Im Ergebnis ist zu sagen, dass diese ganze Materie noch sehr unsicher ist und Betroffene sich umgehend um anwaltlichen Rat zu bemühen, um etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten nicht zu versäumen!!!

MfG
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ausland, strafzettel

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