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Klage gegen ausländisches Unternehmen_In welchem Land?

Dies ist eine Diskussion zu Klage gegen ausländisches Unternehmen_In welchem Land? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 06.07.2011, 21:56
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Klage gegen ausländisches Unternehmen_In welchem Land?

Bei diesem Fall bräuchte ich mal Eure Denkansätze:

Der Werkstattbesitzer F bezieht Ersatzteile u.a. von dem italienischen Unternehmen B aus Rom. Gelieferte Auspuffanlagen erhitzen jedoch bei längerem Betrieb derartig, dass sie zu Schäden an dem Automobil führen. F selbst hat sich einen B Auspuff in sein Auto eingebaut. Auch sein Auto nahm Schaden. F will deswegen Schadensersatz geltend machen. F misstraut der italienischen Justiz und möchte die Klage vor einem deutschen Gericht erheben. Ist das möglich?


Da es sich doch im o.g. Fall um eine Klage handelt die zwischen Firmen zweier GVVO-Staaten stattfindet, regelt die GVVO die Zuständigkeit des Gerichtes, richtig? Klagt Werkstattbesitzer F nun gegen das italienische Unternehmen B, so besagt doch die GVVO, dass das Gericht am Sitz der Hauptverwaltung des beklagten zuständig ist, also muss F im Prinzip im Ausland klagen.
Es gibt doch aber Kriterien, nach welchen F den B auch in Deutschland verklagen kann, oder nicht ??

Besten Dank vorab für jeden Denkansatz...
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Alt 07.07.2011, 08:50
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AW: Klage gegen ausländisches Unternehmen_In welchem Land?

Da der Käufer F wohl selbst Kaufmann ist und die Regelungen des Art 15 EuGGVO (Verbrauchersachen) daher nicht anwendbar sind, kommt es für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Erfüllungsort des Art. 5 Nr 1 b EuGGVO an: war die Sache nach den Vereinbarungen zu F nach Deutschland zu liefern (es kommt hier auf die konkreten Vorstellungen der Vertragspartner im Einzelfall an), so kann B nach der o.a. EU-VO in Deutschland auch verklagt werden.
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