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Italien: Bei Alkohol Auto weg

Dies ist eine Diskussion zu Italien: Bei Alkohol Auto weg innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 29.07.2008, 17:05
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Italien: Bei Alkohol Auto weg

Hallo Leute,

habe gerade mit entsetzen einen kleinen Bericht im ADAC Heft gelesen.

In Italien wird ab jetzt das Auto eines Fahrers, der über 1,5 Promille bei einer Kontrolle hat, nach einer Enteignung versteigert. Man soll sich auch nicht dagegen wehren können - anscheinend sit das zwecklos.

Dies beruht auf einer Verordnung des Justizministeriums. Zwar steht die Zustimmung durch das Parlament noch aus, doch wird schon fleißig erfolgreich (bis jetzt 1500 Autos) nach der VO gearbeitet.

Das ist schon krass, wie hier mit dem Recht auf Eigentum umgegangen wird. Klar, man braucht die schärfsten Mittel um vor solchen Alkoholfahrten abzuschrecken. Trotzdem denke ich nicht, dass solch eine Strafe gerechtfertig und gesetzeskonform ist.

Was sagt ihr dazu?
Denkt ihr, dass diese Sache vor dem italienischen Verfassungsgericht standhalten wird? Oder wird sie, wenn überhaupt, erst von der EU gestoppt?

Es ist ja schon unglaublich, dass sie die Autos von EU Bürgern beschlagnahmen, wenn diese bei kleineren Strafen nicht gleich zahlen können aber das heir geht ja noch ein bisschen zu weit.


Einzige Rettung davor: Das Auto jeweils auf den Partner oder sonst jemanden Anmelden und ihnen so irgendwie glaubhaft machen, dass man nicht der Eigentümer ist. Aber ob das reicht ist die andere Frage. Eventuell verfolgen sie noch, wer das Auto ursprünglcih gezahlt hat...

Bin auf eure Meinungen gespannt!

gruß
Alex
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 15:50
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

"habe gerade mit entsetzen einen kleinen Bericht im ADAC Heft gelesen.

In Italien wird ab jetzt das Auto eines Fahrers, der über 1,5 Promille bei einer Kontrolle hat, nach einer Enteignung versteigert. Man soll sich auch nicht dagegen wehren können - anscheinend sit das zwecklos."

Hallo,

wäre schön wenn die das durchziehen würden.

Im ADAC Heft habe ich vor Jahren gelesen, das bei krassen Geschwindigkeitsübertretungen in Holland, das Auto ersatzlos eingezogen wird.
( Geschwindigkeitüberschreitung von mehr 40 km/h ausserhalb der Ortschaften bzw. >30 km/h innerorts )


Übrigends ist die Ahndung durch Polizei/ Gericht die eine Seite. Tritt ein Unfall auf und Alkoholeinfluß wird festgestellt, kann es teuer werden.
Dann können sich die Versicherungen unter Umständen leistungen verweigern.
Man sollte sich gründlich überlegen, ob man nach Alkoholgenuß mit dem Auto fährt, auch wenn man sicher unter der 0,5 Promille Grenze liegt.



Grüsse
Gunther

Geändert von Gunther07 (12.09.2008 um 16:22 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 15:58
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Zitat:
Zitat von alex-muc
Bin auf eure Meinungen gespannt!
So muss man es machen. Eigentlich wäre der Zwangsentzug noch obendrauf sinnvoll, denn wer mit 1,5 Promille noch Auto fährt, hat ein Problem.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 16:28
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

"denn wer mit 1,5 Promille noch Auto fährt, hat ein Problem."

Und zwar ein richtiges, ab 1,1 Promille entfällt der Versicherungsschutz.



Grüsse
Gunther
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 16:31
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Zitat:
Zitat von Gunther07
Und zwar ein richtiges, ab 1,1 Promille entfällt der Versicherungsschutz.
Der Haftpflichtschutz auf jeden Fall nicht. Der Versicherer regressiert zwar bis zu 5000 Euro, muss aber trotzdem einstehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 16:40
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Zitat:
Zitat von Humungus
Der Haftpflichtschutz auf jeden Fall nicht. Der Versicherer regressiert zwar bis zu 5000 Euro, muss aber trotzdem einstehen.
Richtig!
Die Beschlagnahme und Einziehung des KFZ würde auch ich begrüßen; neben dem Entzug der FE auch noch das "Heilige Blech" zu verlieren, könnte zumindest bei Einigen dazu führen die Gehirnzellen- soweit noch vorhanden - einzuschalten
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  #7 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 18:42
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Keine Bange, ich habe nicht vor so besoffen Auto zu fahren. Habe ich nie gemacht werde ich auch nie machen.

Nur diese Strafe ist einfach nich in Ordnung. Geld oder ersatzweise Freiheitsstrafe die sich am Vermögen orientiert wäre da denke ich besser.

Überlegt mal folgendes:
Der Ehemann fährt im Familienwagen, der ihm gehört und auf ihn zugelassen ist, mit seinen Saufkumpels nach Italien. Aus irgend einem grund läßt er sich dazu verleiten so besoffen Auto zu fahren.
Sie nehmen ihm das Auto weg, weil es ja seins ist.
Was macht jetzt die Ehefrau, die das Auto Montag bis Freitag braucht um in die Arbeit zu fahren. (Wohnsitz und Arbeitsstelle liegen beide in der Pampa, oder sie braucht das Auto für berufliche Fahrten jeden Tag)
Super Sache, oder?
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Alt 12.09.2008, 18:55
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Ach, die arme Ehefrau muss jetzt herhalten. Mir kommen gleich die Tränen...

Reden wir doch mal ganz offen: mit 1,5 Promille ist man eine Gefahr im Straßenverkehr, und zwar eine potentiell tödliche. Die Reaktion lässt erheblich nach, und die Risiko- und Gefahreneinschätzung ist verschoben. Du weißt sicherlich um das vielfach erhöhte Risiko durch Alkohol am Steuer.

Und wer mit 1,5 Promille Auto fährt, ist wahrscheinlich Gewohnheitstrinker, denn ein "normaler" Mensch ist bei solchen BAK schon reichlich bedudelt und stößt sich wahrscheinlich schon beim Einsteigen in die Karre die Birne.

Diese Leute müssen von der Straße, und wenn sie auf die üblichen Drohungen nicht hören wollen, müssen eben andere Taten folgen. Man kann ja hoffen, dass sich jetzt mehr Alkis überlegen, ob sie nach oder auch in Italien fahren.

Und zuletzt zur Ehefrau: die kann ja bei der Auktion mitbieten. Dann kann sie endlich mal was kaufen, was auch den Papi im Wohnzimmersessel freut.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 18:59
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Es ist zwar jetzt nicht das Gleiche, aber in Deutschland kann es auch bei einer vorsätzlich begangenen Verkehrsstraftat vorkommen, dass das Fahrzeug eingezogen wird. Zwar wohl nicht bei der ersten Tat, aber wer immer wieder z.B. ohne Fahrerlaubnis fährt, muss damit rechnen, dass ihm das Fahrzeug weggenommen wird.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__74.html

Das kommt sogar regelmäßig vor.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 19:01
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AW: Italien: Bei Alkohol Auto weg

Zitat:
Was macht jetzt die Ehefrau, die das Auto Montag bis Freitag braucht um in die Arbeit zu fahren. (Wohnsitz und Arbeitsstelle liegen beide in der Pampa, oder sie braucht das Auto für berufliche Fahrten jeden Tag)
was macht denn die Ehefrau wenn Papi im Suff das Auto total crashed und so "nebenbei" noch eine dritte unbeteiligte Person / Kind ums Leben kommt?
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