Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzrecht in der EU innerhalb des Forums Europarecht
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| ich würde gern Eure Meinungen zur folgenden Fragestellung lesen. Also soviel ich weiß, gibt es nur noch in Bulgarien und Rumänien keine Möglichkeit für privat Insolvenz. Meine Frage ist, ob sich diese beide Länder durch die Aufnahme in der EU verpflichtet haben solche Insolvenz Möglichkeiten (für privat Personen) im nationalen Recht einzuführen? An dieser Stelle möchte ich auf diesen Text hinweisen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000R1346 E:HTML. Im Artikel 4 Abs. 2 a steht: "(2) Das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung regelt, unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie es durchzuführen und zu beenden ist. Es regelt insbesondere: a) bei welcher Art von Schuldnern ein Insolvenzverfahren zulässig ist;" Heisst das jetzt, dass man im nationalen Recht bestimmter Schuldnergruppen nach Artikel 4, Abs. 2 (a) vom diesen Recht auf Insolvenz per Gesetz ausschliessen kann? (z.B. kann der Gesetzgeben formulieren, dass Schuldner mit Hypothekenkredite von diesem Recht kein Gebrauch machen können.) Ist überhaubt diese Direktive für alle Nationalstaaaten der EU bindend? Danke im Voraus! |
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