Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hat die EG-rechtskonvention von 1986 noch ungeändert gültigkeit.

Dies ist eine Diskussion zu Hat die EG-rechtskonvention von 1986 noch ungeändert gültigkeit. innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2005, 22:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 9
Keine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paulsen-dk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hat die EG-rechtskonvention von 1986 noch ungeändert gültigkeit.

Die EG-rechtskonvention von 1986 zielte darauf eine möglich zu schaffen, das ein mitgliedsstat forderung gegen Bürger eines anderen Mitgliedsstaates durchsetzen konnte. Jedoch insoweit das diese nicht in konflikt mit der rechtssprechung des anderen Mitgliedsstaates seie.

Nehmen wir an Mitgliedsstaat A stellt gegen einen Bürger des Staates B forderung auf erstattung der Beerdigungkosten dessen biologischen Vaters (welcher er/sie nie gekannt hat).

Der Bürger des Mitgliedstaates B weisst diese Forderung ab, mit der begründung, dass er das Erbe nicht angetreten hätte und die rechtliche Grundlage im Staate B ist, dass der Staat B kosten nach einem Standardabkommen mit den Beerdigungsunternehmen übernimt. Den gleichen Standardbetrag bekommt der Bürger als beerdigungszuschuss, wenn er da erbe antritt und die kosten fuer die Beerdigung übernimmt.

Kann der Staat A immernoch seine Forderung geltend machen??
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Testament Gültigkeit Erbrecht 27.10.2008 10:14
Präsident der Freien Universität gratuliert Professor Gerhard Ertl zum Chemie-Nobelpreis - Oberflächenphysiker wurde schon 1986 Honorarprofessor der Freien Universität Berlin Nachrichten: Wissenschaft 10.10.2007 17:00
Gutschein Gültigkeit Insolvenzrecht 02.04.2007 10:25
Endspurt - noch freie Studienplätze im Bauingenieurwesen der FH Potsdam! Bewerbungen noch bis zum 04.09.06 möglich. Nachrichten: Wissenschaft 11.08.2006 10:00
Vertrag-Gültigkeit Verbraucherrecht 31.03.2005 21:33





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN