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Haftungsausschluß im Lissabon-Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Haftungsausschluß im Lissabon-Vertrag innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 12.05.2010, 15:09
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Question Haftungsausschluß im Lissabon-Vertrag

Sehr geehrte Forenfachleute,

... im § 125 des LV. soll der Haftungsausschluß gegenüber
anderen Mitgliedsstaaten fixiert sein. Dadurch dass der
diesbezügliche EILANTRAG erwartungsgemäß abgewert wurde
wird erstmals deutlich dass eine EU-Staatshilfe als zins-
günstiger Kredit eine andere Wertigkeit hat. Das hätten
die Kläger die vor dem (Europäischen Gerichtshof ?!) ge-
klagt haben eigentlich wissen müssen. Was abzuwarten bleibt:
wie reagieren die Banken wenn sie gesetzlich zu einem
"Sanierungsbeitrag" gegenüber angeschlagenen EU-Ländern
gezwungen werden ?! Dieser scharfe Schritt kann bei extremer
Sachlage noch folgen ...
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 12:06
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AW: Haftungsausschluß im Lissabon-Vertrag

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, eine Zentralregierung wie z. B. Deutschland verstößt gegen die Art. 123 – 125 des AEUV (Lissabonvertrag), wer ist vor welcher Instanz klageberechtigt?

gesetzt den Fall, eine Zentralregierung verhielte sich wie z. Zt. die Bundesregierung, wie könnte so eine Klage ausgehen ?

Besten Dank für Antworten
Grüße

Werner
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